Bundesverband für freie Kammern e.V. Klagen: in Kassel verloren, in Bielefeld gewonnen

20.04.2012

Klagen: in Kassel verloren, in Bielefeld gewonnen                     (20. 04. 2012)

Eine schnelle Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Kassel hinsichtlich der Grundsatzklage von bffk-Geschäftsführer, Kai Boeddinghaus, gegen den Kammerzwang getroffen. Boeddinghaus der einen IHK-Bescheid gegen seine GmbH für eine Klage zum Anlass genommen hat, hatte neben dem grundsätzlichen Widerspruch gegen den Kammerzwang auch die ungerechte Beitragsbelastung der Beitragszahler und die vielzu hohen Rücklagen der IHK Kassel angegriffen. Dass das Gericht an dieser Stelle dem Kläger nicht gefolgt ist, ist bemerkenswert. Denn die Rücklagen der IHK Kassel für die Beitragsjahre 2009/2010, die Gegenstand des Verfahrens sind, lagen jeweils bei rund 100 Prozent gemessen an den jährlichen Gesantaufwendungen. In einem gleich gelagerten Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hatte das dortige Gericht der beklagten IHK Ostwestfalen signalisiert, dass deren Rücklagen in Höhen rund 75 Prozent als zu hoch erachtet werden. Darauf hat die IHK Ostwestfalen, die beklagten Beitragsbescheide aufgehoben. Die Klägerin hat damit das Verfahren im Prinzip gewonnen.

Kai Boeddinghaus hat klar gemacht, dass er den weiteren Rechtsweg beschreiten wird.

Link zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Kassel

Link zur Pressemitteilung von Rechtsanwalt Storr zum Verfahren in Bielefeld