Bundesverband für freie Kammern e.V. bffk-Mitglied greift mit start up rechtswidrige IHK-Vermögen an

25.02.2021

bffk-Mitglied greift mit start up rechtswidrige IHK-Vermögen an

 

IHK-Einspruch.de

Seit Oktober 2015 hatte das Bundesverwaltungsgericht fünf Mal über Fälle rechtswidriger Vermögensbildung in diversen Industrie- und Handelskammern (IHKn) zu entscheiden. In allen Fällen konnten sich die vom bffk unterstützten Kläger im wesentlichen durchsetzen und wurden mit den Urteilen von der Zahlung der Beiträge befreit. Aktuell stellt der bffk aber in fast allen IHK-Bezirken fest, dass weiterhin – unter den Augen der Rechtsaufsichten – rechtswidrige Beitragbescheide ergehen. Zu beobachten ist dabei, dass IHKn selbst für Beitragsjahre, in denen sie gegenüber bffk-Mitgliedern nach Klagen oder Widersprüchen auf Beitragsforderungen verzichtet haben, an andere unwissende IHK-Mitglieder weiter Bescheide verschicken. Bis ins laufende Jahr 2021 geht nach Beobachtung des bffk das rechtswidrige Massengeschäft der IHKn immer noch weiter.
In diese Lücke stößt jetzt das start-up „IHK-Einspruch“. bffk-Mitglied und Unternehmer Wolf-Peter Korth investiert einen deutlichen 6-stelligen Betrag in dieses legal-tech-Portal, bei dem IHK-Mitglieder kostenfrei in Echtzeit prüfen lassen können, ob Widersprüche oder Klagen gegen die IHK-Bescheide Sinn machen. IHK-Einspruch bietet auf der Grundlage der ausgesprochenen Empfehlungen dann an, für die betroffenen IHK-Mitglieder ohne jedes Kostenrisiko die Verfahren gegen die IHKn zu führen. Beraten wird IHK-Einspruch dabei von bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus. Im Gegenzug verspricht IHK-Einspruch einen Preisnachlass für bffk-Mitglieder.Gleichzeitig gilt natürlich, dass langjährige bffk-Mitglieder auch weiterhin im Rahmen ihrer Mitgliedschaft auf die Unterstützung des bffk zählen können!


Für das start up IHK-Einspruch gilt grundsätzlich, dass nur im Erfolgsfall für die Leistung bezahlt werden muss. Aus Sicht des bffk ist dieses kommerzielle Angebot die logische Folge der fortdauerenden Verstöße der IHK gegen das Kostendeckungsprinzip bei der Wirtschaftsführung und dem Versagen der Rechtsaufsichten. Dass jetzt ein kommerzieller Anbieter daraus Kapital schlagen will, wird aus Sicht des bffk den notwendigen Druck auf die Kammern erhöhen, die in den vergangenen Jahren rechtswidrig angehäuften Millionen an die Mitglieder auszuschütten.

www.ihk-einspruch.de

Artikel in der Süddeutschen Zeitung