Bundesverband für freie Kammern e.V. Bayerische Landesärztekammer: dreister Griff in die Taschen der Ruheständler

10.02.2025

Bayerische Landesärztekammer: dreister Griff in die Taschen der Ruheständler

Die Bayerische Ärztekammer langt bei den Beiträge nun richtig hin. Einerseits rühmt sich die Kammer seit 2014 stabile Beiträge erhoben zu haben. Andererseits ist das der Kammer deswegen gelungen, weil über Jahre aus Beiträgen aus Sicht des bffk und etlicher Ärzte rechtswidrig Vermögen zunächst auf- und dann wieder abgebaut wurde. Die Klageverfahren dazu sind noch nicht rechtskräftig beendet. 

Um satte 17,4 Prozent wurde nun der Hebesatz von 0,38 auf 0,46 Prozent angehoben. Weil das aber noch nicht reicht, sollen jetzt erstmals auch Rent­ne­rin­nen und Rent­ner Kammerbeiträge zahlen müssen. Eine erste Klage gegen den Griff in die Taschen der Ruheständler ist nach Kenntnis des bffk bereits im Wege einer sogenannten Popularklage erhoben worden. Dabei fällt die Beitragsforderung gegenüber den der Ruheständlern auch besonders dreist aus. Denn als Bemessungsgrundlage für die Beitragsveranlagung werden bei den  Rent­ne­rin­nen und Rent­ner werden alle Alterseinkünfte (also sowohl aus dem Versorgungswerk und anderen Rentenansprüchen) und sogar auch Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter angerechnet werden. Rechtlich ist also nicht nur zu klären, ob auch nach Beendigung der Berufstätigkeit überhaupt noch Beiträge erhoben werden dürfen. Zu klären wird auch sein, ob eine solche weit gefasste Beitragsbemessungsgrundlage zulässig ist.