26.10.2022
bffk-Mitglied mit vollem Erfolg gegen IHK Ulm
Lange musste die Rubinon AG mit Ihrem Vorstandsvorsitzenden Jürgen Springer Geduld aufbringen müssen bis jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg der Erfolg auf ganzer Linie im Beitragsstreit mit der IHK Ulm verbucht werden konnte.
Springer musste schon auf die Entscheidung der IHK über seinen Widerspruch zur Beitragsveranlagung der Jahre 2015 und 2016 mehr als 1 Jahr warten. Knapp 3 Jahre dauerte es dann bis zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, wo in einem ersten Schritt bereits die Beitragsforderung der IHK für das Jahr 2015 für rechtswidrig erklärt wurde. Der Streit um den IHK-Beitrag 2016 ging dann in der zweiten Runde zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Hier gab es nun den Nachschlag für die IHK. Für den Verwaltungsgerichtshof ist die millionenschwere Vermögensbildung der IHK so offenkundig rechtswidrig, dass auch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen wurde.
Aus Sicht des bffk wird das Urteil auch Auswirkungen auf die Beitragsveranlagungen der Jahre nach 2016 haben. Allerdings muss eine exakte Einschätzung einer gründlichen Analyse der schriftlichen Urteilsgründe vorbehalten bleiben, die noch nicht vorliegen.
Feststellen lässt sich aber wieder einmal, dass einerseits das Thema der rechtswidrigen Vermögensbildung in den Kammern nach wie vor brandaktuell ist. Und dass andererseits zu wünschen wäre, dass die Kammern bei der Aufstellung rechtskonformer Haushalte – verbunden mit dem notwendigen Abbau ihrer Millionenvermögen - einen ähnlichen Aufwand betreiben würden wie den, den sie aktuell zur Verteidigung ihrer rechtswidrigen Wirtschaftsführung unter Hinzuziehung teurer Anwaltskanzleien betreiben.