Bundesverband für freie Kammern e.V. Mit falschem Titel tätig als IHK-Sachverständiger

17.03.2013

Mit falschem Titel tätig als IHK-Sachverständiger                     (17. 03. 2013)

Es gehört zu den Standard-Argumenten der Verteidigung bzw. Rechtfertigung des Kammerzwanges wie ungeheuer akurat die IHKn z.B. im Bereich des Sachverständigenwesens auf Qualitätskontrolle bedacht sind. Nun wurde bekannt, dass, im Bezirk der IHK-Hannover  jahrelang ein Sachverständiger mit falschem Diplom-Titel, als "Diplom-Programmierer" tätig war. Bis zum stellvertretenden Vorsitzenden des Sachverständigen-Zulassungsausschuss brachte er es sogar. Jahrelang schmückte er sich mit dem Titel "Dipl.-Prog." (Diplom Programmierer) - was einen Hochschulabschluss vermuten lässt. Doch einen solchen Abschluss gibt es gar nicht - an keiner Hochschule. In Wirklichkeit hat der IHK-Sachverständige an einem Fernlehrgang für Programmierung teilgenommen und dafür auch ein "Diplom" erhalten. Das reichte ihm offenbar aus, sich das Diplom wie einen akademischen Titel vor den Namen zu setzen. Und die IHK hatte kein Problem damit, ihn mit diesem Titel auch in das Sachverständigenverzeichnis aufzunehmen.Von einer ersten kritischen Veröffentlichung dieser Angelegenheit in einer Lokalzeitung ließ sich zunächst weder der Sachverständige noch die IHK sichtbar beeindrucken. Erst als auch die Staatsanwaltschaft zum Einschreiten aufgefordert wurde, verschwand der ominöse akademische Grad von der Internetseite des Sachverständigen. Auch die betreffende IHK und der DIHK mussten reagieren und auch im Sachverständigenverzeichnis den falschen Titel entfernen.Bemerkenswert ist, dass der IHK bei der Prüfung ihres Sachverständigenkandidaten nicht nur ein falscher, sondern auch überhaupt nicht existenter akademischer Titel offenbar nicht aufgefallen  ist. Die Ansprüche der IHK an die BewerberInnen klingen hoch, allerdings kommen anhand dieses Falls Zweifel auf, wie streng sie wirklich erfüllt werden: "Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er sich hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen Sachkunde einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren unterziehen. Schließlich hat der Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet." (DIHK-Website)Was heißt dies nun für die viel beworbenen Beratungskompetenzen (sachkundig, objektiv, vertrauenswürdig - Eigenwerbung des DIHK für ihren Sachverständigendienst) der IHKn? Wahrscheinlich das, was auch für andere Betätigungsfelder der IHKn gilt: viel Schein, weniger Sein.