Bundesverband für freie Kammern e.V. Handwerkskammer Köln – Skandal reiht sich an Skandal

07.10.2024

Handwerkskammer Köln – Skandal reiht sich an Skandal

Die Liste der Skandale im Umgang der Handwerkskammer Köln mit den ihr anvertrauten Mitgliedsbeiträgen wird lang und länger. Und es wird immer teurer.

Das Fiasko um die juristische Verfolgung des ehemaligen Hauptgeschäftsführers hat – das kann jetzt als gesichert gelten, auch wenn die HWK immer noch Ahnungslosigkeit vorgibt – mittlerweile mehr als 300.000 Euro gekostet. Dem bffk liegt eine interne Abrechnung der HWK vor, die insgesamt 303.857,81 Euro Kosten auflistet. Überschrieben ist diese Liste mit "Aufstellung Kosten – Panzer und Weltrich – Stand 08.05.2024“. Gegenüber diversen Zeitungen wurde seitens der HWK dagegen behauptet, man könne die Kosten noch nicht beziffern. Knapp 56.000 Euro machten danach alleine die Gerichtskosten beim Landgericht und Oberlandesgericht Köln aus. Über 140.000 Euro soll entsprechend der Liste die federführende aber offenkundig wenig erfolgreiche Anwaltskanzlei des politisch bestens vernetzten Prof. Dr. Rolf Bietmann erhalten haben. Grundlage für den gegen die gefeuerten Geschäftsführer Panzer und Weltrich gestarteten Rachfeldzug – eine Kategorisierung, die lt. Beschluss des VG Köln ausdrücklich zulässig ist – war dabei ein Gutachten einer ACT Audit GmbH, an der – Überraschung – eben jener Prof. Dr. Rolf Bietmann mit 25,1 Prozent beteiligt ist. Die ACT kassierte laut der dem bffk vorliegenden Aufstellung fast 49.000 Euro.

Dagegen machen sich der neue Besprechungstisch des Kammerpräsidenten aus der Produktion eines Vorstandsmitgliedes der Handwerkskammer – eine wie immer geartete handwerkspolitische Landschaftspflege weist die HWK zurück – für knapp 6.000 Euro und das Weihnachtsessen für gut 5.000 Euro in der Tat wie Kleingeld aus. Die Staatsanwaltschaft Köln hat nun mitgeteilt, dass sie in Sachen „Weihnachtsessen“ nicht ermitteln möchte.

Nicht entschieden hat die Staatsanwaltschaft aber bislang, ob nicht hinsichtlich zweier weiterer Aspekte noch Ermittlungen aufgenommen werden. Berichtet wurde in der Kölner Presse bereits darüber, dass sich die Führung der HWK Köln für zwei Spielzeiten beim FC Köln „Business-Seats“ im Wert von rd. 22.000 Euro leistete. Sollten die zumindest theoretisch – wie auch immer – ursprünglich der Förderung des Handwerks dienen, so wurden sie von August 2021 bis November 2022 überwiegend von Vorstandsmitgliedern der HWK, ein Mal dem damaligen Geschäftsführer der HWK und in einem weiteren Fall eines Vertreters einer Kreishandwerkerschaft genutzt. Von eingeladenen Gästen ist nichts bekannt. Dabei hatte der bffk die HWK diesbezüglich ausdrücklich befragt. Die von der HWK übermittelte Liste der Nutzer weist hier aber keinen einzigen HWK-Gast aus, der durch den gemeinsamen Besuch eines Fußballspiels das Handwerk in Köln vorangebracht haben könnte. Den Kammerfunktionären schwante dann wohl, dass hier auch eine Untreue vorliegen und Unheil drohen könnte. Damit wurde es nun aber erst richtig teuer. Denn von den Geldern der Mitgliedsbetriebe wurden gleich zwei Gutachten mit Gesamtkosten von fast 39.000 Euro in Auftrag gegeben. Das eine Gutachten sah strafrechtlich und verwaltungsrechtlich erhebliche Verstöße. Das zweite Gutachten kritisierte das erste, ohne aber verbindlich zu anderen Schlussfolgerungen zu gelangen. Am Ende hat das „Abenteuer Business-Seats“ die Mitglieder der HWK Köln so über 61.000 Euro gekostet. Vorsichtshalber wurden die Tickets dann ab Januar 2023, nachdem die Gutachten vorlagen, bis zum Saisonende nur noch an die Landessieger des Wettbewerbs „PLW - Profis leisten was“ aus dem Kammerbezirk vergeben. Dann war endgültig Schluss mit Fußballgenuss auf Kosten der HWK-Mitglieder. Wie die Staatsanwaltschaft Köln all dies beurteilt ist also noch offen.

Genauso wie die Nutzung des Fahrers der Handwerkskammer für Einsätze zum Transport des HWK-Präsidenten, der Gattin eines Präsidiumsmitgliedes und ein anderes Mal das Gepäck dieser Gattin. Dem bffk liegen hierzu Auszüge aus dem Fahrtenbuch des Fahrers vor, die erhebliche Fragen aufwerfen. Z.B. warum bei Stadtfahrten für die Präsidenten-Gattin – ein Mal als Gemäldetransport gekennzeichnet – „ein dienstlicher Anlass (..) immer gegeben“ gewesen sein soll wie ein Sprecher der Handwerkskammer auf Anfrage mitteilte. Welcher dienstliche Anlass gegeben gewesen sein könnte, wenn der Fahrer lt. Fahrtenbuch „Unterlagen für Frau Wollseifer transportiert“ hat, erschließt sich genauso wenig. Immerhin 1.200 Euro erhält der Kammerpräsident monatlich von der HWK für die Nutzung seines Privat-PKWs als Dienstwagen, für den dann ggf. auch der Fahrer zum Einsatz kommt. Kalkuliert wurde auf der Grundlage einer Laufleistung von 15.000 km im Jahr. Insider aus der HWK Köln halten dies für völlig übertrieben. Der bffk hat bei der HWK nachgefragt, ob die Fahrleistung überprüft wurde und wie hoch diese in den Jahren 2021, 2022 und 2023 war. Der Sprecher der Handwerkskammer hat nun lediglich Angaben zum letzten Quartal des Jahres 2014 gemacht. Wollseifer war zum 1. Januar 2014 gerade Präsident des ZDH geworden. Ein Amt, dass er 2022 wieder aufgab. Die Laufleistung des Fahrzeugs aus dem ersten Jahr der ZDH-Präsidentschaft zum Maßstab einer vermeintlich angemessenen Alimentierung im Jahr 2024 zu machen, erscheint mehr als kühn. Daneben erscheint der Transport der Gattin eines Präsidiumsmitgliedes bzw. des Gepäcks der Dame  - praktischerweise das Präsidiumsmitglied, das den neuen famosen Präsidententisch zimmerte und dessen Sohn genauso praktischerweise bei der HWK eine Anstellung als persönlicher Referent des Präsidiums, in dem sein Vater Mitglied ist, fand -  eine kleinere Ungereimtheit. Eine Ungereimtheit, die – darauf legt der Sprecher der Handwerkskammer Wert – keine sein soll, weil auch dafür stets ein dienstlicher Anlass gegeben gewesen sein soll bzw. der Transport der Gattin dieses Präsidiumsmitgliedes, den das Fahrtenbuch ausdrücklich ausweist, nicht stattgefunden haben soll. Das Fahrtenbuch offenbart dazu eine Menge weiterer Details über die – vorsichtig ausgedrückt – unwirtschaftliche Inanspruchnahme des Fahrers der HWK. Wenn z.B. der Präsident z.B. für Tage dienstlich mit der Bahn verreiste, der Fahrer aber mit dem Fahrzeug leer hin- und herfahren musste, um dann vor Ort die Chauffeurdienste zu leisten. Ein Taxi war dem Kammerpräsidenten wohl nicht standesgemäß genug. Auch der gesamte Komplex zur Nutzung des Dienstwagens bzw. Fahrers für den Präsidenten wird noch von der Staatsanwaltschaft Köln geprüft.

Zum Schluss kommt dann noch die Geschichte von der nach Aussagen des Betroffenen unwirksamen Kündigung des ehemaligen Personalratsvorsitzenden der Handwerkskammer, die dann nach kurzem gerichtlichen Intermezzo in eine 1-jährige Freistellung bei vollen Bezügen mündete. Dem bffk liegt die Freistellungsbescheinigung, die ausdrücklich eine weitere Beschäftigung erlaubt, vor. Auch hier sollen Zehntausende verschwendet worden sein.

Das alles können sich die Kölner Handwerksfunktionäre erlauben, weil es die Kölner Handwerksbetriebe bezahlen müssen.