Bundesverband für freie Kammern e.V. Pflegekammer NRW – Realitätscheck der Pro-Argumente

Pflegekammer NRW – Realitätscheck der Pro-Argumente

Auf „Frau Sofa & Freunde“ wurde am 14. November 2021 ein Statement unter der Überschrift „Pflegekammer NRW – meine Argumente „PRO“ veröffentlicht. Im Sinne einer konstruktiven Debatte sind solche Beiträge wertvoll. Und – unabhängig von der eigenen Position – haben die Befürworter*innen der Pflegekammer Respekt verdient.Verdient haben solche Stellungnahmen aber auch einen Fakten – und Realitätscheck. Denn wie so oft zeichnen sich solche Beiträge dadurch aus, dass die Autor*innen oft keine oder falsche Vorstellungen davon haben, was eine Kammer ist, was sie kann, was sie darf und was eben alles nicht. Konsequenterweise fehlt auch das Wissen um eine durchaus mögliche Unterscheidung zwischen Kammer und Zwangskammer.
Also biete ich als Beitrag  einer konstruktiven Debatte einen Fakten- bzw. Realitätscheck. Und ja, ich komme nicht aus der Pflege. Dafür verstehe ich was von Kammern. So gesehen begegnen wir uns auf Augenhöhe. Das Zusammenwirken von Expert*innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen (Interdisziplinarität) sollte für studierte Pflegefunktionäre ja kein Fremdwort sein.Auf „Frau Sofa & Freunde“  ist zu lesen:„Alle sprechen über die Pflege, entscheiden für sich – aber die Pflege wird nicht gefragt, da es keine Institution gibt, die mit einer klaren Stimme für sie spricht und auch mal laut ein VETO vormuliert.“ (Ich habe den Schreibfehler im letzten Wort mal gelassen; ist hier ja ein Zitat.)Richtig ist erstens, dass es u.a. mit dem Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und dem Deutschen Pflegerat e.V. gleich zwei (laut-)starke Akteure der Pflege auf der Bundesebene gibt.  Richtig ist aber natürlich, dass ein Veto nicht möglich ist. Ein solches Veto steht aber – das liegt im Wesen der Demokratie – niemandem zu. Auch die anderen Heilberufekammern verfügen nicht über ein Vetorecht.

Dazu kommen Formate wie die Berliner Pflegekonferenz oder der Deutsche Pflegetag, wo sich die Pflege artikuliert. Das Problem ist nicht, dass es an einer klaren Stimme fehlt. Das Problem liegt eher, in der Ignoranz von Politik und Gesellschaft auf eine solche Stimme zu hören. Über die Bemühungen von ver.di schreiben „Frau Sofa & Freunde“„wenn ich zurück frage, was die Gewerkschaft in all den Jahren bislang für die Pflege getan hat. Was? Weiß das jemand? Erst seit das Thema #Pflegekammer aktuell ist, rührt sich ver.di. Davor tat sie nix.“Ich glaube, es ist keine Polemik, diese Aussage als polemisch zu bezeichnen. Dass ver.di nix getan und versucht hat, ist Unsinn. Richtig ist, dass es einen niedrigeren Organisationsgrad gibt, was das Durchsetzen von Forderungen nicht erleichtert. Für den schlechten Organisationsgrad gibt es Gründe (ich empfehle mal die Lektüre der spannenden Studie von Prof. Dr. Schroeder dazu). Richtig ist, dass die Privilegien, die kirchlichen Einrichtungen aus Art. 140 GG (kein bzw. eingeschränktes Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen) es den Gewerkschaften nicht leichter macht. Und es macht eben auch einen wesentlichen Unterschied, dass eine Pilotin ihren Flieger beim Streik einfach stehen lassen kann, während eine verantwortungsbewusste Pflegefachkraft ihre Patient*innen auch im Streik nicht im Stich lässt. Das Problem liegt also weniger bei ver.di als bei klar nachvollziehbaren strukturellen Besonderheiten. „Was eine Gewerkschaft aber nicht kann, ist, die Rahmenbedingungen wie eine einheitliche Berufsordnung ui sorgen, oder aber z.B. im Kreis des G-BA auf Augenhöhe die Position der Pflege vertreten. Das kann nur eine Pflegekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit ist sie unabhängig und wirkt über ihre Mitglieder!“ (Der Schreibfehler steht so im Original). Tja, leider falsch. Im „Kreis des G-BA“ sitzt schon heute niemand aus den Heilberufekammern. Und das Bundesgesundheitsministerium hat auch keinen Zweifel daran gelassen, dass nicht vorgesehen ist, hier Änderungen – schon gar nicht nur für die Pflegekammern – vorzunehmen. Tatsächlich werden zu bestimmten Themen schon heute auch immer Stellungnahmen der Kammern hinzugezogen. Aber nur als ergänzende Stellungnahmen (schon gar kein Veto). Und solche Stellungnahmen können heute auch schon die Pflegeverbände abgeben.
Zur Kritik, wonach in der Pflegekammer doch nur Leute sitzen, die die einfachen Pflegekräfte fremdbestimmen, die keinen Bezug zur Pflege haben, schreiben „Frau Sofa & Freunde“ energisch„Nein, das stimmt nicht. Es ist einfach nur falsch! Und wer diese Meldung äußert, verbreitet fette Fakes!“Hier erlaube ich mir zunächst die Anmerkung, dass persönliche Einschätzungen – eine Meinung – schwerlich „Fakes“ verbreitet. Über diese Einschätzung lässt sich vielleicht diskutieren. Fakt ist – und das lässt sich an den Funktionärsverzeichnissen der Kammern nachvollziehen – dass die große Mehrheit dieser Funktionär*innen „entweder noch nie am Bett gestanden haben oder sich schon vor langer Zeit in Sicherheit gebracht haben“ wie es ein Intensivpfleger mir gegenüber formuliert hat. Über die Wahlen in der Pflegekammer wird geschrieben:„Ich finde, demokratischer kann es nicht verlaufen.“Nun, ja. Zunächst darf die Frage gestellt werden wie demokratisch solche Wahlen sind bzw. wie viel Legitimation solche Mandate haben, wenn die Wahlen durchgeführt haben, obwohl erst ein Bruchteil der Pflegekräfte registriert ist. Es darf wohl auch gefragt werden, ob es demokratisch sein kann, dass freiwillige Mitglieder als Wähler*innen und Kandidat*innen über die Belange der Zwangsmitglieder mitbestimmen können. Das könnte übrigens auch nochmal juristisch zu einem Problem werden. Und dann darf gefragt werden, ob Minderheitenrechte ausreichend geschützt werden. Tatsächlich gibt es dafür in den Heilberufekammern – anders als in wirklichen demokratischen Gremien – keinerlei Schutzvorkehrungen. „Frau Sofa & Freunde“ mögen das Wort Zwangsbeitrag nicht. Sie bevorzugen Pflichtbeitrag. Für den, der's zahlen muss, wird der Begriff wohl egal sein. Wesentlicher ist die Behauptung: „Dieser Pflichtbeitrag garantiert die Autonomie der Kammer. Sie ist damit nicht mehr auf „Transferleistungen“ von Land und Staat angewiesen. Die Pflegekammer ist damit finanziell unabhängig und gänzlich frei in ihren Aktionen, die von den Mitgliedern und dem neugewählten Vorstand festgelegt wurden.“Das ist pure Ideologie. Kein Mensch käme auf die Idee, die Autonomie des Landesrechnungshofes in Frage zu stellen, obwohl der finanziell vollständig am Tropf der Landesregierung hängt. Die Autonomie basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn die die Autonomie festschreiben, ist es egal, wo das Geld herkommt.
An dieser Stelle muss ich auf etwas hinweisen, worauf „Frau Sofa & Freunde“ nicht hinweisen. Nämlich die Aufgabe der Pflegekammer. Der Landespflegerat NRW hat diese Aufgabe in einer Stellungnahme an den Landtag ganz klar definiert. Zitat:„Aus unserer Sicht geht es nicht in erster Linie darum, die Interessenvertretung der Pflege zu stärken, sondern darum die Menschen, die sich in einer hilfsbedürftigen oder hilflosen Situation befinden, davor zu schützen durch unqualifizierte Pflege Schaden zu erleiden. Dieses ist der primäre Zweck und die Legitimation einer Pflegekammer.“ (Stellungnahme des Landespflegerates NRW zum Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag vom 07.02.2017 (Drucksache 16/11224 sowie Beschlussempfehlung und Bericht 16/14183; Hervorhebung durch mich)Wenn das der Zweck der Kammer ist – und das ist ja inhaltlich nichts schlechtes – im Gegenteil  -, dann müssen „Frau Sofa & Freunde“ mal erklären, warum das nun nur die Pflegekräfte bezahlen sollen. Das ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Wo ist der Beitrag der Arbeitgeber? Wo ist der Beitrag der Angehörigen? Wo ist der Anteil der Pflegebedürftigen (ggf. über die Versicherungen)? Es gibt keine sachliche Grundlage dafür, die Finanzierung wegen einer vermeintlichen notwendigen Absicherung von Autonomie allein den Pflegekräften aufzubürden.Zur Beitragshöhe schreiben „Frau Sofa & Freunde“:„Die Beitragszahlen, die derzeitig durch die sozialen Medien geistern, entbehren sich jeglicher Grundlage. Sie dienen allein dazu, eine Abwehrhaltung uninformierter Pflegefachkräfte zu erzielen.“ So, so, was die so alles wissen. Fakt ist, dass es Beitragstabellen von Pflegekammern gab und gibt. In Niedersachsen, in Schleswig-Holstein und immer noch in Rheinland-Pfalz. So völlig aus der Luft gegriffen sind die Zahlen, die durch die Medien geistern also nicht.Ja, „Frau Sofa & Freunde“, das Engagement in der Pflegekammer ist ein Ehrenamt. Fakt ist aber, dass Intransparenz und schlechte Beispiele aus anderen Kammern ein Nährboden für Misstrauen sind. In NRW ist die Entschädigungsordnung veröffentlicht und gibt für solche Anfeindungen und Vorwürfe aktuell in der Tat nichts her. „Frau Sofa & Freunde“ schreiben dann: „Ich widerhole mich gerne: „Zwang“ gibt es nicht. Sondern nur „Pflicht“. (Der Schreibfehler steht auch hier so im Original).“Nun, ja. Natürlich wird hier auch ein Streit um die Begriffe geführt. Die erzeugen ja eine gewisse Stimmung. Wenn aber selbst das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht von „Zwangsmitgliedschaften“ und „Zwangsbeiträgen“ reden, dürfen das vielleicht auch die Kammerkritiker*innen. Spannend finde ich die Aussage zur Berufsordnung. Ich lese:„Allerdings ergeben sich für uns daraus auch die Rechte, die Einhaltung der Berufsordnung einzufordern.“Die Berufsordnung (BO) in Rheinland-Pfalz liegt ja nun vor. Welches Recht oder was konkret könnte denn aufgrund dieser Berufsordnung nun eine Pflegefachkraft regelrecht einfordern? Tatsächlich ist die Berufsordnung ein Instrument, mit dem die Pflegefachkräfte überwacht werden. Mögliche Sanktionen nach der Berufsordnung richten sich ausdrücklich nur gegen Pflegefachkräfte als Zwangsmitglieder (§ 21 der BO). Zum guten Schluss geht es um die Frage der Weiterbildung. In aller Kürze: richtig ist, dass da noch nichts klar ist. Und das scheint das Problem. Wenn von vorneherein klar wäre, dass die Kosten (Teilnahmegebühren und Arbeitszeit) nicht von den Pflegefachkräften zu tragen sind, gäbe es die Vorbehalte gar nicht. Aber es ist eben nicht klar. Stattdessen gibt es die Erfahrung, dass der Präsident der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz im Landtag in NRW verspricht, eine Berufsordnung würden den Pflegefachkräften keine Berufshaftpflichtversicherung vorschreiben und dann tut seine eigen Berufsordnung genau das (§ 16 BO RLP). Die Aussagen zur Nichtbeteiligung der Pflegehelfer*innen belegen dann, dass die Autoren einfach über die Entwicklung der Pflegekammer nicht genug wissen. Es war ursprünglich selbstverständlich das Ziel, die Pflegehilfskräfte mit in die Kammer zu holen. Es stellte sich nur relativ schnell heraus, dass das auch (grund-)rechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Und damit bleiben die eben vor der Türe, wenn man der Pflege eine Stimme geben will. Und dies war auch nicht wirklich ein Problem, weil nach der klaren Stellungnahme des Landespflegerates zum Sinn der Pflegekammer eine effektive Interessenvertretung ohnehin nicht das Ziel der Kammer ist. Uneingeschränkt ist „Frau Sofa & Freunde“ zuzustimmen, wenn sie schreiben:„Denkt nach. Informiert Euch! Wenn jemand etwas gegen die Pflegekammer NRW behauptet, fragt nach dem „Warum sagt er/ sie das?“, Geht ins Web und recherhiert. Schaut Euch die Gesetze an und die Aufgaben der jeweiligen Organisationen.“ (Auch der Schreibfehler steht hier so im Original).“Denn das ist das schlimmste, was den Freund*innen einer Zwangspflegekammer passieren kann. Informierte Pflegefachkräfte, die wissen, was es mit so einer Kammer auf sich hat oder eben nicht. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben informierte Pflegefachkräfte mehr als deutlich gemacht, was sie von der Idee einer Zwangspflegekammer halten.

(© Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des bffk)