Bundesverband für freie Kammern e.V. Dubiose Beitragsveranlagung der Steuerberaterkammer München

31.03.2025

Dubiose Beitragsveranlagung der Steuerberaterkammer München

Einen sehr bequemen und rechtlich zweifelhaften Weg zur Beitragserhebung verfolgt schon seit Jahren die Steuerberaterkammer München. Statt den Mitgliedern individuell Beitragsbescheide mit Rechtsmittelbelehrung zuzustellen, veröffentlicht die Kammer eine Öffentliche Zahlungsaufforderung als sogenannte Allgemeinverfügung. Dagegen ist dann – ungewöhnlich für Bayern – binnen einen Monats ein Widerspruch bei der Steuerberaterkammer möglich. Für 2025 wurde die Allgemeinverfügung am 21. März 2025 veröffentlicht. Bedingt durch die Osterfeiertage endet die Widerspruchsfrist mithin am 22. April 2025. Eine solche Beitragsveranlagung mittels Allgemeinverfügung ist rechtlich umstritten. In Kammerkreisen wird vielfach der Standpunkt vertreten, dass ein Anspruch auf individuelle Beitragsveranlagung besteht. 
 

Was die Beitragsveranlagung der Steuerberaterkammer München besonders dubios erscheinen lässt, ist der Umstand, dass sich die Kammer in der Allgemeinverfügung ausdrücklich auf die Bestimmungen ihrer Haushalts- und Beitragsordnung beruft. Die aber versteckt die Steuerberaterkammer. Auf der Internetseite der Kammer gibt es im geschützten Mitgliederbereich zwar den Menüpunkt „Rechtsgrundlagen“. Die Haushalts- und Beitragsordnung findet sich dort aber genauso wenig wie die Richtlinien in Beitragsangelegenheiten, auf die zumindest im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung direkt verlinkt wird.  Gibt man im internen Mitgliederbereich als Suchbegriff „Haushalts- und Beitragsordnung“ ein, kommen 1659 Suchergebnisse. Unter den ersten 120 dieser Ergebnisse ist diese Satzung indes nicht. Dabei wird auf der Internetseite der Kammer anlässlich der Änderungen an der Haushalts- und Beitragsordnung im Jahr 2018 behauptet: „Die vollständige Haushalts- und Beitragsordnung ist auf unserer Homepage einsehbar.“. Ein Link ist dort aber - Überraschung -  nicht gesetzt. Am Ende stellt sich die Haushalts- und Beitragsordnung der Steuerberaterkammer München als eher geheime Verschlusssache dar. 

Die Steuerberaterkammer München gehört seit Jahren auch zu den Kammern, die eine Transparenz zu Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen verweigert. Der bffk kann auch hier jetzt aber für ein wenig Aufklärung sorgen. Zum 31. Dezember 2024 weist die Kammer ein Reinvermögen von 8.686.361,95 Euro aus. Mehr als 4 Millionen Euro davon als liquide Mittel für welche Zwecke auch immer. Wer sich tatsächlich fragt, wofür die Kammer im Jahr 2025 einen Beitrag von 432 Euro verlangt, dem sei ein Blick auf die Ausgabenseite des Haushaltsplans empfohlen. Satte 289.000,00 sind dort für die Entschädigung des eigentlich ehrenamtlich tätigen 6-köpfigen Präsidiums vorgesehen. Kein Wunder, dass sich Hartmut Schwab schon seit fast 20 Jahren an der Spitze der Kammer eingerichtet hat. Wenn er - was in der Kammerorganisation mehr als üblich ist - auch als Präsident der Bundessteuerberaterkammer eine weitere Aufwandsentschädigung kassiert, ist er durch seine “ehrenamtliche” Tätigkeit mehr als weich gebettet.