14.03.2025
Ärztekammer Niedersachsen mit erneuter Niederlage vor Gericht
Der Umgang der Ärztekammer Niedersachsen mit den Geldern der Mitglieder beschäftigt seit Jahren, den Landesrechnungshof, die Öffentlichkeit, die Mitglieder und die Gerichte.
Im Mittelpunkt stehen völlig überzogene und sinnfrei gebildete Millionenrücklage, die in einem zweifelhaften Coup zur Finanzierung eines neuen Kammerpalastes in Hannover umgewidmet wurden. Dazu kam eine unzulässige Selbstbedienung der Kammerfunktionäre bei den Aufwandsentschädigungen und das eine oder andere zweifelhafte Millionenpolster.
Gestern hat das OVG Lüneburg nach 2022 nun zum zweiten Mal ein Urteil des VG Stade zur Rechtswidrigkeit der Haushaltsführung gegen die Ärztekammer Niedersachsen bestätigt. Geklagt hatte bffk-Mitglied Dr. Matthias Parpart, der damit nun insgesamt zum dritten Mal erfolgreich Beitragsforderungen der Ärztekammer abgewehrt hat.
Während andernorts (Osnabrück, Hannover, Göttingen) Ärztinnen und Ärzte ohne Unterstützung des bffk vor Gericht erfolglos blieben, waren die vom bffk betreuten Verfahren am Ende erfolgreich. Mit der gestrigen Entscheidung steigen auch die Chancen eines weiteren vom bffk unterstützen Arztes, der in erster Instanz vor dem VG Oldenburg zunächst keinen Erfolg hatte. Aber hier ist die Berufung beim OVG Lüneburg noch offen und nach dem gestrigen Urteil haben sich die ohnehin guten Aussichten nochmals verbessert.
Abgearbeitet sind damit jetzt die Haushaltsjahre 2016 und 2017. Die Klageverfahren für die Folgejahre bis einschließlich 2024 sind noch offen. Mit dem gestrigen Urteil aber kann dem Ausgang dieser offenen Verfahren aus Sicht des bffk entspannt entgegengesehen werden. Die Kammerfürstinnen in Hannover müssen indes mit Sorge auf diese zahlreichen Verfahren blicken. Es darf dabei mit Interesse beobachtet werden, ob bei der Ärztekammer irgendwann für diese dauerhaften Rechtsbrüche Verantwortung übernommen wird. Genauso spannend dürfte sein, zu beobachten, ob die Rechtsaufsicht im Ministerium, die bislang stets die schützende Hand über das rechtswidrige Treiben der Ärztekammer gehalten hat, nun doch irgendwann mal eingreift.
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