Bundesverband für freie Kammern e.V. HWK Braunschweig gibt auf - bffk-Mitglied spart Kammerbeitrag

06.10.2024

HWK Braunschweig gibt auf - bffk-Mitglied spart Kammerbeitrag

 

Die Hinweise des VG Lüneburg zu den Forderungen der HWK Braunschweig für das Jahr 2021 erfolgten Anfang September 2024 - mehr als 3,5 Jahre nach Klageerhebung - zwar spät, sie hatten es aber in sich. Punkt für Punkt listete das Gericht die rechtswidrigen Fehler in der Rücklagenabschätzung auf. Dass sich die HWK Braunschweig dabei immer noch auf eine vermeintliche Vermutung der Angemessenheit der millionenschweren Rücklagendotierung berufen wollte, war angesichts der klaren Rechtsprechung des OVG Niedersachsen aus dem Jahr 2019 und des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2020 geradezu lächerlich. Das VG Lüneburg war höflich und sprach nur davon, dass einer solchen Rechtfertigung keine rechtliche Bedeutung beizumessen sein dürfte. 

Die HWK hat nun offenkundig die deutlichen Signale verstanden und wollte sich das alles wohl auch nicht noch einmal in einem Urteil durchlesen müssen. So wurde mit Bescheid vom 30. September 2024 die Beitragsforderung gegen unser Mitglied für das Jahr 2021 auf Null gesetzt. Unser Mitglied hat einmal mehr von der Unterstützung des bffk profitiert. Denn die Firma muss gleichzeitig auch Mitglied der IHK Lüneburg sein. Auch gegen diese Bescheide waren aber alle bisherigen Klagen - zuletzt im Mai 2024 - erfolgreich, sodass mittlerweile Kammerbeiträge im 4-stelligen Bereich gespart werden konnten.