Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Arnsberg scheitert mit rechtswidrigem Versuch der Beitragserhebung

10.05.2023

IHK Arnsberg scheitert mit rechtswidrigem Versuch der Beitragserhebung

Nicht zum ersten Mal scheitert die IHK Arnsberg mit dem rechtswidrigen Versuch, Beiträge eines Zwangsmitgliedes zu erheben. Im Oktober 2022 wurde ein bffk-Mitglied von der IHK mit einer zusätzlichen Beitragsforderung für das Jahr 2019 belastet. Der dagegen gerichteten Klage trat die IHK noch im Januar 2023 entgegen. Nun die Kehrtwende. Kleinlaut hat die IHK den Bescheid aufgehoben. Mit einer Einsicht ist diese Maßnahme aber nicht verbunden. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ist die Aufhebung verbunden. Allerdings erklärt die IHK dabei schon von sich aus die Übernahme der Gerichtskosten. Man weiß in Arnsberg offenkundig ziemlich genau, dass die Beitragsforderung nicht durchzusetzen war. Unser Mitglied spart damit über 400,00 Euro IHK-Beiträge.