01.08.2022
IHK Dortmund - sehr geheime Wahlen
Zum Kernelement demokratischer Wahlen gehören die geheimen Wahlen. Eine sehr besondere Varianten wird aktuell in der IHK Dortmund praktiziert. Dort finden im Herbst die Wahlen zu einer neuen Vollversammlung statt. Üblicherweise wird das von den IHKn stark herausgestellt. Meist gibt es schon auf der Startseite im Internet einen eigenen prominent platzierten Button. Folgt man dem Link, sind i.d.R. die Rechtsgrundlagen zu finden, der Zeitplan, die Bewerbungsunterlagen, oftmals auch ein kleiner – die Demokratie in der IHK preisender Erklärfilm.
Nichts davon findet sich bei der IHK Dortmund.
In den Ausgaben der IHK-eigenen Zeitung finden sich lediglich versprengte Hinweise. In der Januar-Ausgabe 2022 wird es mit 2 Sätzen am Ende eines Interviews mit dem IHK-Präsidenten kurz erwähnt. In der Februar-Ausgabe 2022 wird dann rein formal die Wahlordnung als Bleiwüste veröffentlicht. Werbung für die Wahl; Aufforderung zur Beteiligung oder Kandidatur.... Fehlanzeige. Verständlich, dass die IHK-Wahlen in der März-Ausgabe rein gar keine Erwähnung gefunden haben. Man will es ja nicht übertreiben.
Auch deswegen, weil dann in der April-Ausgabe wird aber richtig die Werbetrommel gerührt wurde. Dort steht immerhin im Vorwort ein Satz: „Nicht vergessen: Im Herbst 2022 finden die Wahlen zur IHK-Vollversammlung statt.“ Dazu gab es – wieder als Bleiwüste – die Veröffentlichung der ersten Wahlbekanntmachung am Ende des Heftes. Dort wird behauptet, dass „Vordrucke für Wahlbewerbungen und die entsprechenden Erklärungen (…) auf unserer Homepage unter www.dortmund.ihk24.de erhältlich“ sein sollten. Wenn die da waren, dann – Chapeau, liebe IHK Dortmund – waren die gut versteckt. Wir haben lange gesucht und nichts gefunden. Denn es gibt ja für die Wahlen immer noch keinen eigenen Menüpunkt.
Wahrscheinlich wahlentscheidender Formfehler
Was wir aber gefunden haben, ist die Vorschrift aus der Wahlordnung. Dort ist klipp und klar geregelt:
„Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen im Internet auf der Webseite der IHK. Ergänzend ist eine Bekanntmachung in dem Mitteilungsblatt ,Ruhrwirtschaft“ der IHK möglich.“
Die erste und wichtigste Wahlbekanntmachung mit allen Terminen und Fristen, mit den wesentlichen Hinweisen zu den Wahlgruppen und den Bedingungen einer Kandidatur wurde aber nur in dem IHK-Blättchen (April-Ausgabe) veröffentlicht. Auf der IHK-Webseite fehlt die bis heute. Dort findet sich nur die zweite Wahlbekanntmachung – ohne Datumsangabe - , die nach dem 30. Juni 2022 veröffentlicht worden sein muss, in der eine Frist für Nachmeldungen von Kandidaturen in einigen wenigen Wahlgruppen eingeräumt wird.
Nach der Wahlordnung sollten bzw. konnten zwischen dem 10. Juni und 30. Juni 2022 die Kandidaturen eingereicht werden. Dass es eine solche Möglichkeit zur Kandidatur gab, fanden die Macher des IHK-Blättchens in den Ausgaben von Mai und Juni aber keiner Erwähnung wert. Nicht ein Wort findet sich in beiden Ausgaben zu den IHK-Wahlen. Und da die zweite Wahlbekanntmachung ja nun korrekt im Internet veröffentlicht worden war, konnte eine Veröffentlichung im IHK-Magazin der Ausgabe Juli/August natürlich unterbleiben. Man will die IHK-Mitglieder verständlicherweise nicht mit zu viel Wahlwerbung und -informationen behelligen.
Der bffk hat viel an und in den Industrie- und Handelskammern zu kritisieren. In der Regel gab es in der Vergangenheit an einer ausreichenden Informations- und Servicequalität im Zusammenhang mit Wahlen jedoch wenig auszusetzen. Streit gab und gibt es immer wieder um die Frage von der Ausgestaltung bildlicher und textlicher Wahlwerbung. Dass aber eine Wahl dermaßen versteckt wird, dass die mindesten rechtlichen Grundlagen missachtet werden und ein Kammer-Establishment ganz offenkundig in den Hinterzimmern die Weichen für die nächste Wahlperiode gestellt hat und durch weitere Kandidaturen nicht gestört werden will, das ist nach aller Erfahrung bundesweit einmalig.