26.07.2022
Handwerker rebellieren gegen die Funktionärskaste im Handwerk
Der Ukraine-Konflikt schlägt nun Wellen bis in die Handwerksorganisation. Dass die erheblichen Auswirkungen der Sanktionspolitik nicht vor dem Handwerk halt machen, kann niemanden überraschen. Überraschend war aber schon wie allgemeinpolitisch und deutlich sich der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), der in Personalunion auch Präsident des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) ist hinter die Sanktionspolitik der Bundesregierung gestellt hat.
Und diese einseitige Haltung stößt nun bei zahlreichen Handwerkern auf Widerstand. Sie monieren die allgemeinpolitischen Äußerungen, die dem Präsidenten aus rechtlichen Gründen schlicht verboten sind. Sie monieren, dass es auch innerhalb der Handwerksorganisation an entsprechender demokratischer Legitimation für solche Äußerungen fehlt. Und sie monieren, dass die einseitigen Äußerungen die Vielfalt der Meinungen innerhalb der Handwerkerschaft nicht wiedergibt.
Mit Unterstützung des bffk hat daher Kreishandwerksmeister Karl Krökel den ZDH und seinen Präsidenten zur Unterlassung aufgefordert. Für den bffk ist dabei klar, dass der Verband hier keine inhaltliche Positionierung vornimmt. Von seinen Mitgliedern hat der bffk schlicht keinen Auftrag, sich zu außen- und/oder sicherheitspolitischen Fragen zu äußern. Aber der bffk hat den Auftrag, seine Mitglieder immer dann zu unterstützen, wenn sie sich gegen Missstände in der Kammerorganisation wehren.Und hier ist die Sachlage klar. Der ZDH darf sich so allgemeinpolitisch nicht äußern. Es gibt für die veröffentlichten Positionen keine demokratische Legitimation durch Beschlüsse in den Gremien der Handwerkskammern. Und – ohne jede Wertung – gibt es offenkundig eine breite bzw. unterschiedliche Stimmungslage im Handwerk wie die Offenen Briefe der Kreishandwerkerschaft Anhalt-Dessau-Roßlau bzw. der Kreishandwerkerschaft Leipzig belegen. Daraus folgt, dass die getätigten Äußerungen des ZDH und seines Präsidenten schlicht rechtswidrig waren und sind. Der bffk hat daher im Auftrag seines Mitglieds, Kreishandwerksmeister Karl Krökel, den ZDH und seinen Präsidenten aufgefordert, bis zum 29. Juli 2022 um 12 Uhr die Unterlassung zu erklären. Andernfalls werden gerichtliche Schritte eingeleitet.
Link zur Unterlassungsaufforderung
Link zur Pressemitteilung der Kreishandwerkerschaft Anhalt-Dessau-Roßlau