03.03.2021
Kammerbericht 2020 erschienen - IHKn müssen seit 2013 über 600 Millionen Euro Vermögen abbauen
Corona-bedingt erscheint der Kammerbericht 2020 des Bundesverbandes für feie Kammern e.V. (bffk) heute mit leichter Verspätung.
Der Bericht, zu dem der Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß, eine Vorwort beigesteuert hat, zeigt, dass der Druck zum Vermögensabbau in den Industrie- und Handelskammern (IHKn) unvermindert anhält und wirkt. Nach der Prognose des bffk werden die Rücklagen der IHKn zum 31. Dezember 2019 seit 2013 um rd. 600 Millionen Euro gesunken sein. Das entspricht einem Rückgang um 30 Prozent. Ohne jeden Zweifel geht dies auch auf die Anstrengungen des bffk zur Offenlegung der Kammerfinanzen und die zahlreichen Klagen von bffk-Mitgliedern gegen rechtswidrig gebildete Rücklagen zurück. Nach Einschätzung des bffk wird sich der Trend zum Abbau illegaler Rücklagen nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom Januar 2020 weiter fortsetzen. Ablesen lässt sich der Verzicht oder Abbau überhöhter oder überflüssiger Rücklagen am Beispiel der sogenannten „Ausgleichsrücklage“, die von den Kammern als Konjunkturpuffer benutzt wird. Lagen diese Rücklagen im Jahr 2013 bundesweit regelhaft noch bei über 40 Prozent der jährlichen Aufwendungen einer IHK, so sind sie vielerorts auf deutlich unter 10 Prozent – teilweise sogar vollständig - abgebaut worden.
Der dem Kammerbericht angehängte Tabellenteil liefert zu jeder der 79 Industrie- und Handelskammern die entsprechenden Detailinformationen zur finanziellen Lage. Aus Sicht des bffk ist es dabei einfach nur peinlich, dass es immer noch IHKn gibt, die nur oberflächliche Finanzdaten veröffentlichen, oder bei denen auch im März 2021 der Jahresabschluss 2019 fehlt.Die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung die erst im Jahr 2018 gegründete Landespflegekammer wieder abzuschaffen, dürfte in der Geschichte der Kammern zu den außergewöhnlichen Ereignissen zählen. Bemerkenswert hierbei ist, dass sich die Befürworter der Pflegekammern stets auf hohe Zustimmungsraten aus der Pflege berufen haben. Die Untersuchung des bffk belegt aber nun, dass der Kenntnisstand unter den Befragten darüber, was eine Pflegekammer wirklich ist, i.d.R. sehr gering war. Wenn in einer Umfrage wie in Baden-Württemberg 74 Prozent oder in Niedersachsen 69 Prozent der Befragten von einer Pflegekammer entweder zum ersten Mal überhaupt hören oder lediglich schon mal gehört haben, dann lässt sich aus dem Ergebnis einer solchen Umfrage sicher keine valide Zustimmung ableiten. Gestützt wird diese Sicht durch die Zahlen aus Hessen. Hier hatten sich 78 Prozent der Befragten zuvor schon intensiv mit dem Thema beschäftigt. Folgerichtig fiel das Projekt „Pflegekammer“ bei den hessischen Pflegekräften durch.
Bestandteil des Kammerbericht ist wie jedes Jahr auch der aufwändige Beitragsvergleich, in dem der bffk bundesweit die Beiträge von Industrie- und Handelskammern untereinander aber auch im Vergleich zu den Handwerkskammer darstellt und dabei noch die Entwicklung der letzten 3 Jahre berücksichtigt. Die extreme Kleinstaaterei, mit der die Kammern nach unterschiedlichsten Systemen im Ergebnis stark abweichende Beiträge erheben, ist ebenso befremdlich wie die massiven Beitragsunterschiede zwischen Handwerkskammern und IHKn. Der bffk sieht hier die Politik gefragt, da die Kammern zur Herstellung einer einheitlichen und fairen Beitragsstruktur offenkundig nicht in der Lage sind.