05.03.2021
IHK Braunschweig – Stümperei statt Heilung Eines der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom Januar 2020 betraf auch die IHK Braunschweig. Diese sah sich damit ganz unmittelbar mit der Aufgabe konfrontiert, eine Umgangsweise mit den rechtswidrigen Wirtschaftssatzungen der Jahre 2011 bis 2019 zu finden. Schließlich wollte und will die IHK für die Jahre 2017 – 2019 auf jeden Fall noch in erheblichem Umfang Beiträge vereinnahmen. Im September 2020 beschloss die Vollversammlung der IHK Braunschweig daher rückwirkend Nachtragswirtschaftssatzungen für die Jahre 2011 – 2020. Nach den Vorstellungen der IHK-Führung sollte dies dazu führen, dass die alten Wirtschaftssatzungen seit 2011 in eine rechtsgültige Form überführt würden und damit eine Grundlage für die Beitragsbescheidung 2020 sowie für die Vorjahre geschaffen würde. So stand es in der Beschlussvorlage für die Vollversammlung. Die im Vorfeld der Sitzung geäußerte Kritik des bffk an dem Vorgehen wurde seitens der IHK scharf zurückgewiesen. Bereits im ersten Praxistest aber zeigt sich, dass die Kritik berechtigt war und die Vorgehensweise der IHK an Stümperei kaum zu überbieten ist.
Ein Mitglied des bffk hat gegen seine Beitragsbescheid vom 27. November 2020 die Jahre 2017 – 2020 betreffend Klage erhoben. Die IHK hatte mit einem Schriftsatz vom 24. Februar 2021 noch die Abweisung der Klage beantragt und in der Logik ihrer eigenen Beschlussfassung vom September 2020 argumentiert. Eine Woche später hat die IHK der Mut verlassen. Der Kläger erhielt nun einen Aufhebungsbescheid, mit dem die IHK Braunschweig auf die vollständige Beitragsveranlagung für die Jahre 2017 – 2019 verzichtet. Damit ist das Projekt „rückwirkende Heilung“ bereits im ersten juristischen Scharmützel den Heldentot gestorben. Im gerichtlichen Verfahren wird jetzt nur noch zu entscheiden sein, ob die Bemühungen der IHK zur Rettung der Wirtschaftsführung des Jahres 2020 mehr Erfolg beschieden sind.