Bundesverband für freie Kammern e.V. Rechtswidrige Beitragsveranlagung der IHK Pfalz bis ins Jahr 2021

01.03.2022

Rechtswidrige Beitragsveranlagung der IHK Pfalz bis ins Jahr 2021Die IHK Pfalz hat gegenüber einem Mitglied des bffk mit Schreiben vom 21. Februar 2022 die Aufhebung der Beitragsveranlagung für die Jahre 2016 bis 2021 erklärt. Unser Mitglied spart so IHK-Beiträge von fast 4.000,00 Euro.
Zunächst lehnte die IHK im September 2021 die erhobenen Widersprüche noch kostenpflichtig ab. Und im November 2021 trat die IHK Pfalz der erhobenen Klage auch noch entgegen. Nachdem mit der Expertise dann dem Gericht im Januar 2022 eine 25-seitige Klagebegründung zuging, in der die rechtswidrige Vermögensbildung der IHK über alle Wirtschaftsjahre nachgezeichnet wurde, hat die IHK aufgegeben. Offenbar glauben die Kammerfunktionäre nicht mehr daran, ihr rechtswidriges Handeln rechtfertigen zu können.
Es ist nicht das erste Mal, dass die IHK angesichts wehrhafter Mitglieder, die vom bffk unterstützt werden, kapitulieren muss. Im Jahr 2017 kam es bereits vor dem Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße zu einem Prozess gegen die IHK. In dem Verfahren erfolgte die Kapitulation der IHK erst im Gerichtssaal kurz vor einem für die IHK absehbar negativen Urteil. Nachdem mit dem Verfahren aus 2017 die Rechtswidrigkeit der Beitragsveranlagung der Jahre 2011 bis 2015 aktenkundig geworden ist, gilt dies nach dem neuerlichen Rückzieher der IHK auch für die Jahre 2016 bis 2021. Da muss schon gefragt werden, wer eigentlich in der IHK die Verantwortung für eine offenkundig rechtswidrige Haushaltsführung über einen Zeitraum von nunmehr mindestens 10 Jahren übernimmt. Gefragt werden darf auch, warum in all den Jahren die Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium nicht eingegriffen hat.
Zu erinnern ist dabei daran, dass der bffk schon im Januar 2017 gegen die Verantwortlichen der IHK Pfalz eine Strafanzeige wegen Bilanzmanipulation erhoben hatte. Zur Strafverfolgung kam es dann schon deswegen nicht, weil anders als in der Privatwirtschaft die Bilanzmanipulation bei einer IHK nicht strafbewehrt ist. Ganz offensichtlich haben die IHK-Funktionäre geschützt vor jeder Form von Konsequenzen auch nach 2017 nichts gelernt.
Nach der Kapitulation der IHK bis ins Jahr 2021 hinein können Mitglieder der IHK mit fast garantierten Erfolgsaussichten nicht nur gegen jede Form der Beitragsveranlagung bis in das Jahr 2021 vorgehen. Tatsächlich erfüllt auch die Wirtschaftsführung für das Jahr 2022 den Tatbestand einer rechtswidrigen Vermögensbildung.

Wer vor diesem Hintergrund als Selbständiger oder als Unternehmen die Beitragsbescheide der IHK Pfalz unwidersprochen hinnimmt, bestiehlt sich selbst bzw. lässt sich von der IHK bestehlen.