Bundesverband für freie Kammern e.V. Sensation in der Pfalz – IHK zieht Revisionen zurück

07.02.2024

Sensation in der Pfalz – IHK zieht Revisionen zurück

Am 27. März 2024 sollte das Bundesverwaltungsgericht über zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes gegen die IHK Pfalz entscheiden. In der ersten Instanz hatte die IHK im Streit um die Beitragsveranlagung der Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 beim Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W. noch gewonnen. Aber in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde dann gegen die IHK entschieden. Gegen diese Urteile des Oberverwaltungsgerichtes zog dann die IHK – unterstützt von teuren Berliner Anwälten – zum Bundesverwaltungsgericht. 


Jetzt ging es plötzlich schnell. Am 31. Januar 2024 ging beim Bundesverwaltungsgericht die Stellungnahme der Kläger gegen die Revision der IHK ein. Kaum fünf Tage später ließ die IHK die Revisionsanträge zurückziehen. Offenkundig hatte der Mut die IHK verlassen. Damit sind die Urteile des OVG Koblenz gegen die IHK Pfalz rechtskräftig und ebenso rechtskräftig entschieden, dass die Wirtschaftsführung und Vermögensbildung der IHK Pfalz rechtswidrig ist.

Dennoch bleibt für das Bundesverwaltungsgericht Arbeit. Denn das OVG Koblenz hatte auch im Zusammenhang mit der IHK Koblenz geurteilt und hier gegen die Klage zur Beitragsveranlagung entschieden. Auch dagegen wurde die Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, die von den Klägern aber nicht zurückgezogen wurde.

Für die IHK Pfalz dürfte der Ausflug in die Welt der Gerichte, der jetzt sang- und klanglos beendet wurde, richtig teuer geworden sein. Konservativ geschätzt, wird die IHK dafür sicher deutlich mehr als 100.000,00 Euro aufgewendet haben. Der Streitwert betrug dabei gerade einmal 4.500 Euro. Die teure juristische „Sause“ müssen wie immer die Zwangsmitglieder zahlen. Dass Kammerfunktionäre für die jahrelange Misswirtschaft und das gescheiterte teure Abenteuer vor den Gerichten Verantwortung übernehmen, müsste eine zwingende Konsequenz sein. Allerdings steht zu befürchten, dass solche Konsequenzen wie so oft ausbleiben.