Bundesverband für freie Kammern e.V. The same procedure as every year – diesmal gibt die IHK Reutlingen klein bei

10.01.2023

The same procedure as every year – diesmal gibt die IHK Reutlingen klein bei

Für die bffk-Mitglieder beginnt das Neue Jahr so erfreulich wie das alte geendet hat. Die IHK Reutlingen sah sich gezwungen, mit Schreiben vom 03. Januar 2023 Beitragsbescheide gegen ein bffk-Mitglied für die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 aufzuheben. Das bffk-Mitglied hat damit knapp 2.900 € IHK-Beiträge gespart. 
Vorangegangen waren Widersprüche gegen Beitragsbescheide, die in den Jahren 2016, 2019 und 2021 ergangen waren und über die die IHK erst im Mai 2022 entschieden hatte. Dabei versuchte sich die IHK Reutlingen zunächst mit formalen Tricks aus der Affäre zu ziehen, indem behauptet wurde, die mit Vollmacht durch den bffk-Geschäftsführer erhobenen Widersprüche seien schon aus formalen Gründen unzulässig. Weder das Gericht noch das bffk-Mitglied waren mit solchem Mäzchen zu beeindrucken. Die Klage wurde erhoben. Das Gericht signalisierte deutlich, dass die von der IHK behaupteten Formfehler nicht vorlägen. Nachdem das Gericht der IHK dann Ende zudem mit deutlichen Worten nahegelegt hat, die Bescheide besser aufzuheben, weil die Klage sonst Erfolg hätte, folgte nun die Kapitulation.

Wie in allen anderen Fällen gilt auch hier, dass nunmehr jedes IHK-Mitglied im Bezirk Reutlingen mit den besten Erfolgsaussichten gegen Beitragsveranlagungen für die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 vorgehen kann. Nach aller Erfahrung wird die IHK nämlich nun zwar auf die Beiträge für dieses Jahr gegen das bffk-Mitglied verzichtet haben. Bei allen anderen Mitglieder wird man aber sehr sicher auch für diese Jahre weiter abkassieren. Und die Abrechnung vergangener Jahre gehört zum Alltagsgeschäft einer IHK, aus dem regelhaft noch Millionen erwirtschaftet werden.