28.12.2022
Oberverwaltungsgericht Koblenz prüft Urteile der VG Neustadt und Koblenz
Soweit Mitglieder des bffk gegen Beitragsveranlagungen der verschiedenen Kammern wehren und sich dabei auf eine rechtswidrige Anhäufung von Vermögen in diesen Kammern berufen, liegt die Erfolgsquote in Widerspruchsverfahren bzw. im Klageverfahren in der 1. Instanz bei deutlich über 95 Prozent.
Kürzlich hatten jedoch die Verwaltungsgerichte in Neustadt a.d.W. und Koblenz in aus Sicht des bffk erstaunlichen Urteilen solche Klagen, die sich gegen die IHK Pfalz und die IHK Koblenz richteten, abgewiesen und die Berufung auch nicht zugelassen. In allen Verfahren wurde aber mit fachlicher Unterstützung des bffk die Zulassung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz beantragt. Und in allen Fällen hat das OVG diesen Anträgen jetzt stattgegeben. Damit ist der Weg frei für eine aus Sicht des bffk dringend gebotene erneute kritische Prüfung der Finanzen der IHK Pfalz und der IHK Koblenz. Die Zulassung der Berufung ist sicher nicht gleichzusetzen mit einem Erfolg im noch folgenden Berufungsverfahren. Aber die Chancen sind aller Erfahrung nach ausgezeichnet. Und die Erfolgsquote in solchen vom bffk betreuten Berufungsverfahren liegt bei mehr als 98 Prozent.