Bundesverband für freie Kammern e.V. Beitragsgerechtigkeit in den Industrie- und Handelskammern??!!

16.03.2010

Der aktuelle bffk-Vergleich 2010 zur Beitragsgerechtigkeit in den Industrie- und Handelskammern

Ein Schauermärchen nicht aus 1001 Nacht sondern aus 80 Industrie- und Handelskammern

Wer auch immer die etablierten Strukturen der IHKn kritisiert, dem schallt gleich zu Beginn aus der Kammerwelt das Argument entgegen, dass die kleinen Unternehmer und Unternehmen doch überwiegend (i.d.R. rund 40 %) von den Zahlungen befreit seien. Die Realität, sowie sie von den Kammern dargestellt wird, sei so, dass die leistungsfähigen Firmen die Kammerarbeit finanzieren würden, während dann aber alle von dem segensreichen Schaffen der Kammern profitieren würden. Wie "segensreich" das Schaffen der Kammern für alle im Kammerbezirk vertretenen Unternehmen wirklich ist, wollen wir hier in diesem Zusammenhang mal dahin gestellt sein lassen.

An dieser Stelle wollen wir uns mit der Behauptung der Beitragsgrechtigkeit beschäftigen. Richtig ist, dass in der Tat aufgrund gesetzlicher Vorgaben Kleingewerbetreibende von den Beiträgen befreit sind. Da die Kammern zwangsweise als Mitglieder aquirieren, "wer bei 3 nicht auf den Bäumen ist", finden sich in den Mitgliederverzeichnissen der Kammern eben auch Menschen und Institutionen, die nur schwer wirklich als unternehmerisch tätig beschrieben werden können. Das reicht von Vereinen, die zur Verbesserung der Clubkasse Kaffee und Kuchen verkaufen, über Menschen, die ihr Ferienhaus in der Eifel gelegentlich vermieten, bishin zu den Enthusiasten, die mit der Gewinnung von Solarstrom auf ihrem Hausdach ein paar Euro erwirtschaften. Profiteure der "Befreiungen" oder niedrigerer Beiträge sind in einigen Kammerbezirken aber auch gelegentlich Großunternehmen. So kennt die Wirtschaftssatzung der IHK Stuttgart bis heute keine Festbeiträge für Großkonzerne. Dies hat zur Folge, dass ein sich auch mal arm rechnender Großkonzern wie DaimlerBenz ggf. nur mit einem Grundbeitrag von 168,00 Euro belastet wird. Natürlich betreiben auch die Kammern "Benchmarking". Bei einem völligen uneinheitlichen und unstrukturierten Beitragssystem der 80 Kammern findet sich dann aber immer eine, die etwas schlechter ist als man selbst. Und eine Übersicht über die gesamte Kammerlandschaft ist natürlich nicht im Interesse der Kammern. Für Transparenz ist die "IHK-Familie" nicht bekannt.

Viel spannender aber als das Getöse über die angebliche Beitragsgerechtigkeit ist es, anhand praktischer Beispiele die Beitragsbelastung in den Kammerbezirken nachzurechnen. Beim Blick in die Wirtschaftssatzungen der Kammern wird deutlich, dass die Kleinstaaterei in Deutschland einen Namen hat und der lautet IHK. Denn fernab der Föderalismusdiskussion und den notwendigen Forderungen nach Harmonisierung gesetzlicher Regelungen, die ja besonders lautstark auch von der Wirtschaft erhoben werden, existieren 80 kleinere und größere (IHK-) Fürstentümer, die ihre Beitrags-("Steuer")Regeln nach Gutdünken festsetzen. Das führt dazu, dass beispielsweise ein Unternehmen mit einem Jahresgewinn von 2,8 Millionen Euro in Berlin mit 15.920,00 Euro zur Kasse gebeten wird, während es in Düsseldorf nur 3.185,00 Euro wären. (Ob die Leistung in Berlin wirklich fünf Mal mehr Wert hat??)

Bei aller Uneinheitlichkeit gibt es aber ein durchgängiges Prinzip. Die Kleinen werden weitaus stärker belastet als die Großen. Die Spanne reicht von 2,3 % Beitrag bei einem Jahresgewinn von 10.000,00 Euro (IHK Köln) bis hinunter zu dann nur 0,114 % Belastung eines Unternehmens mit einem Jahresgewinn von 2,8 Millionen Euro (IHK Düsseldorf). Spitzenreiter bei der Beitragsungerechtigkeit im bffk-Vergleich: die IHK Köln. Hier wird das kleine Unternehmen um mehr als das 8-fache stärker belastet als das Große. Aber egal, wohin man schaut: die Kleinen müssen immer stärker ran.

Link zum bffk-Vergleich