03.03.2010
"Geschäftsführer-Gehälter offenlegen"
Seit 2004 müssen die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen ihre Gehälter offen legen. Nach Ansicht des bffk müssen diese Standards auch für die Gehälter der Hauptgeschäftsführer und stellv. Hauptgeschäftsführer der deutschen Kammern gelten. Immerhin agieren diese als Körperschaften öffentlichen Rechts mit Rechten und Pflichten im Auftrag des Staates. Das kann aber nur heißen, dass die Kammern Staat und Gesellschaft gegenüber zu Transparenz und Rechenschaft verpflichtet sind.
Der bffk hat zunächst alle Industrie- und Handelskammern angeschrieben und um Offenlegung gebeten. Gleichzeitig ist der bffk mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen und hat in einem Schreiben alle Bundestagsabgeordneten gebeten, sich ebenfalls für diese notwendige Transparenz bei den Kammern einzusetzen.
Die folgenden Kammern haben bisher (Stand 03. 03 .2010) geantwortet und eine Veröffentlichung abgelehnt: Bielefeld, Braunschweig, Flensburg, Halle-Dessau, Hamburg, Kassel, Kiel, Lüneburg, Ostwürttemberg, Pfalz, Reutlingen, Stade, Stuttgart, und Trier. Aus allen anderen 66 Kammern stehen die Antworten noch aus.