05.09.2009
"Friedenswahl" bei der Handwerkskammer Hamburg. Die Kammern kümmern sich auch bei Wahlen nicht um Recht und Gesetz.
Die Handwerkskammer Hamburg ließ "wählen". Eine sogenannte "Friedenswahl" sollte es sein, wie das Hamburger Abendblatt am 05.09. 2009 berichtete. Dass solche "Friedenswahlen" rechtswidrig sind ist nicht etwa die Behauptung der Kammerkritiker, sondern entspricht einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.03.1980, welches in einer Doktorarbeit eines hochrangigen DIHK-Juristen analysiert und bewertet wurde.
Fazit 1: "Unzulässig ist deshalb die sogenannte Friedenswahl".
Fazit 2: Was schert es die Kammern, denn Hamburg ist wahrlich kein Einzelfall, wenn mit "Friedenswahlen" so trefflich die Pfründe zu schützen sind.