10.07.2010
IHK Ulm trotzt der Rechtsaufsicht !?
Gegen seinen IHK-Bescheid hat ein Ulmer bffk-Kollege mit Unterstützung des bffk Klage eingereicht. Hintergrund ist hierbei, dass die IHK Ulm sich mit viel etlichen Millionen in diversen Projekten engagiert (Straßenbau, Bildungsfonds), die aus unserer Sicht nach dem IHK-Gesetz nicht zum Aufgabenkanon einer IHK gehört und daher auch nicht von den Zwangsmitgliedern zu finanzieren sind.
Im Zusammenhang mit dem Verfahren hat das Gericht offensichtlich eine Stellungnahme der IHK angefordert. Da der Kläger explizit einen zu hohen Beitrag wegen der Finanzierung dieser Projekte bemängelt, läge es nun nahe, genau dazu eben Stellung zu nehmen. Ganz offensichtlich entspricht dies nach Einschätzung der IHK Ulm auch der Erwartung der Rechtsaufsicht, wie ein Aktenvermerk, der dem bffk zugespielt wurde, wieder gibt. Dort nämlich heißt es: „Herr Mähler (Wirtschaftsministerium; Anm. des bffk) erwartet sicher, dass im Rahmen dieser Auseinandersetzung auch die Frage der Zulässigkeit der einzelnen Aufgabenwahrnehmungen geprüft wird. Das wird in diesem Fall nicht geschehen.“
So einfach ist das bei Kammers. Was schert sie die Auffassung der Rechtsaufsicht, wenn es doch einen FDP-Minister gibt, der eng mit den Kammern verbunden ist und im Zweifelsfall die fachlichen Stellungnahmen eigenen Beamten im Sinne der Kammern ignoriert.
Dass die IHK Ulm Sorge hat bei einer „...erschöpfenden Erläuterung weitere bffk-Nachahmer ins Boot...“ zu holen, unterstreicht dabei nur, dass dort offensichtlich eben etliches im Argen liegt.