Bundesverband für freie Kammern e.V. Verwaltungsgericht sanktioniert Flughafenfinanzierung

01.05.2010

Verwaltungsgericht Heilbronn sanktioniert Flughafenfinanzierung

Als hätte es die Verfahren um die Flughafenfinanzierungen der IHKn München und Kassel nicht gegeben, hat heute das Verwaltungsgericht in Stuttgart die Unterstützungszahlung der IHK Heilbronn zugunsten des Flughafens in Niederstetten für zulässig erklärt.

Von dort verzeichneten 150 Flugbewegungen gehen 139 alleine auf das Konto einer einzigen Firma (EBM-Papst). Von Förderung der "gesamtwirtschaftlichen Interessen" zu sprechen, ist offensichtlich abwegig. Ganze 150.000,00 Euro Zwangsbeiträge werden hier vergeben. Schon alleine die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung haben Präsidium und Vollversammlung der IHK Heilbronn missachtet, als sie das spontane Angebot einer im Kammerbezirk und der Vollversammlung vertretenen Firma ausschlugen, die angesichts der umstrittenen Entscheidung zur Finanzierung des Kammeranteils bereit stand.

Die Entscheidung in Stuttgart steht in der unrühmlichen Reihe von Verwaltungsgerichtsurteilen, die den eklatanten Mangel an unabhängiger und mutiger Rechtssprechung in diesem Bereich deutlich machen. Erwähnt sei hier die Klage gegen die IHK Kassel aus dem Jahr 2004, die ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht zunächst verworfen wurde und wo ausdrücklich auch keine Revision zugelassen worden war. Der hessische Verwaltungerichtshof kam dann später zu einer anderen inhaltlichen Bewertung. Vor allem aber ließ er wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ausdrücklich die Revision gegen sein Urteil zu.