Das Sündenregister wird immer länger. Nicht nur, dass die IHK Lüneburg-Wolfsburg jahrelang Überversorgung ihrer Pensionäre betrieben hat, ohne diese Altersversorgung durch Rückstellungen abzusichern; nicht nur, dass die Wahlen zur Vollversammlung bis heute umstritten sind. Aus dem jetzt dem bffk vorliegenden Gutachten zur finanziellen Lage der IHK Lüneburg-Wolfsburg geht hervor, dass sich die IHK Lüneburg-Wolfsburg gemeinsam mit einer Mitarbeiterin abgesprochen hat, das Beschäftigungsverhältnis nicht wie sonst üblich bei der niedersäschischen Versorgungskasse zu melden. Grund: die Mitarbeiterin wollte die gesetzlich geforderte Minderung eines bereits bestehenden Rentenanspruchs vermeiden. Zitat aus dem Gutachten: "Grund war das Aufeinandertreffen eines der Landesversorgungsstelle gegenüber meldepflichtigen Beamtengehaltes mit den Versorgungsbezügen des verstorbenen Ehegatten. Jede gehaltliche Verbesserung von Frau Dr. L. hätte in diesem Fall ihre Versorgungsansprüche gemindert;.." Nach Ansicht eines bffk-Juristen ein klarer Fall von Sozialversicherungsbetrug. Aber dabei blieb es nicht. Obwohl die Anmeldung zur Rentenkasse unterblieb und daher auch diesbezüglich keine Ansprüche bestanden, erhielt und erhält diese Mitarbeiterin die gleichen Versorgungsleistungen wie die zur Kasse angemeldeten Kollegen - in diesem Fall aber ohne jede vertragliche Grundlage und ohne jeden Rechtsanspruch.