Bundesverband für freie Kammern e.V. DIHK-Präsident tritt Recht und Gesetz mit Füßen

28.12.2011

DIHK-Präsident tritt Recht und Gesetz mit Füßen                       (28. 12. 2011)

Eigentlich ist die Ausgangslage klar und einfach. Im Paragraph 1 Absatz 5 des IHK-Gesetzes heißt es: „Nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen." Hinsichtlich des Zusammenschlusses der Kammern auf Länder- oder Bundesebene hat das Bundesverwaltungsgericht erst im Sommer des letzten Jahres geurteilt, dass dies zwar zulässig sei. "Entscheidend ist aber, dass durch einen solchen Zusammenschluss die Kompetenzen der Beklagten (in dem Verfahren ging es um die IHK Kassel; Anmerkung durch den Autor) nicht erweitert werden." (BverwG, 8 C 20.09 vom 23. 06. 2010, Rd 20) Was also nichts anderes bedeutet, als dass auch der Dachverband DIHK keinerlei Kompetenzen zur Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen hat. Und was macht der DIHK? Er schert sich weder um das Gesetz noch um die eindeutige Auslegung des Bundesverwaltungsgerichtes.
Schon im August 2010 wurde durch den DIHK ein Positionspapier veröffentlicht, in welchem 71 Vorschläge zum Bürokratieabbau gemacht wurden. Gleich das erste Kapitel widmet sich dabei dem „Arbeits- und Sozialrecht“. Hier wird u.a. die Forderung nach Einschränkung des Rechtsanspruches auf Teilzeitarbeit erhoben. In der Ausgabe der Zeitung DIE WELT vom 26. 12. 2011 treten nun die Präsidenten des DIHK, Driftmann, und des ZDH, Kentzler, mit Forderungen nach einer Reform der Sozialversicherungssysteme an die Öffentlichkeit.
Die Kammerfürsten wähnen sich hinter der Fassade ihrer privatrechtlich organsisierten Dachverbände immer noch unangreifbar. Gegen das allgemeinpolitische Engagement des DIHK war vor einigen Jahren eine Klage einer Tochterfirma der Deutschen Umwelthilfe noch gescheitert. Nach der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Sommer 2010 ist nun aber gegen den DIHK eine neuerliche Klage wegen des 71-Punkte-Papiers anhängig. Der DIHK unternimmt hier, wie schon bei der ersten Klage, besondere Anstrengungen, eine Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht zu vermeiden. Angeblich unterläge der private Verein DIHK nicht dem Verwaltungsrecht.Die rechtliche Klärung wird, wenn die Kammern bei ihrer Taktik bleiben und vorliegende Entscheidungen ignorieren und/oder umgehen, noch Jahre brauchen. Unabhängig von dieser rechtlichen Klärung lässt sich allerdings die Feststellung treffen, dass es aus Sicht vieler Unternehmerinnen und Unternehmer nicht mit Sitte und Anstand ehrbarer Kaufleute zu vereinbaren ist, wenn Kammerfunktionäre sich nicht an so einfache, klare, gesetzliche Regeln halten, sondern stattdessen nach vermeintlichen oder tatsächlichen Lücken suchen, um diese Regeln zu unterlaufen.