15.02.2011
Dreiste Wahlwerbung für CDU-Kandidaten
Als gäbe es hinsichtlich der Rahmenbedingungen für eine Körperschaft öffentlichen Rechts gerade nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Sommer 2010 keine klaren Regeln, wirbt die Kreishandwerkerschaft Trier-Saarburg offen für die Wahl eines CDU-Kandidaten für die anstehende Landtagswahl.
In einem Email an Mitglieder mit der Absenderkennung , die dem bffk vorliegt, wird ein Wahlaufruf versandt, der vermeintlich unschuldig zur Wahl eines Handwerksmeisters aufruft. Motto. Handwerker wählen Handwerksmeister. Mal abgesehen davon, dass es möglicherweise auch noch andere Kriterien für eine Wahlentscheidung gibt, ist dies eine klare Aufgabenüberschreitung. Und die findet obendrein noch in dem höchst sensiblen Gebiet der politischen Willensbildung statt. Ganz offensichtlich ist hier eine Cliquenwirtschaft am Werk, die sich die Organisationen des Handwerks förmlich unter den Nagel gerissen hat und nun munter und ohne jede Rücksicht auf das Mäßigungsgebot Wahlwerbung betreibt.
Damit kein Mißverständnis aufkommt. Der bffk ist streng überparteilich. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass etliche bffk-Mitglieder aus Überzeugung auch einen CDU-Handwerksmeister wählen wollen. Auch die Person und die Qualifikation des Kandidaten steht hier nicht in der Kritik. Es geht einzig und allein darum, dass sich Körperschaften öffentlichen Rechts, zu denen eben auch die Kreishandwerkschaften gehören, hier nicht einzumischen haben.