08.04.2011
IHK-Plakat zu Stuttgart21 rechtswidrig
Die Plakataktion der IHK Stuttgart zur Unterstützung des Projektes "Stuttgart21" ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart nach der mündlichen Verhandlung am 08.04.2011 entschieden. Damit hat sich der Kläger, ein Mitglied des bffk, durchgesetzt. Streitgegenstand war vor allem die geradezu demonstrative Form, mit der sich die IHK in den Konflikt eingemischt hat. Damit werden erstmals konkrete Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes für die Arbeit der Kammern deutlich.
Auch für die IHK Ulm muss dieses Urteil Konsequenzen haben, hat die dortige IHK doch ebenfalls ein - noch größeres - Plakat an der Fassade des IHK-Gebäudes anbringen lassen.
Die Reaktion der IHK Stuttgart lässt indes befürchten, dass man dort von einem wirklichen Lernprozess noch weit entfernt ist.