Bundesverband für freie Kammern e.V. Kammerorganisation gegen Betriebsstätten-Ansatz bei GEZ-Gebühr

18.02.2011

 Kammerorganisation gegen Betriebsstätten-Ansatz bei GEZ-Gebühr

Dass bei der Berechnung der GEZ-Gebühren die Betriebsstätten zugrunde gelegt werden sollen und nicht die Größe der Unternehmen wird aus der Wirtschaft und auch von den Kammerorganisationen kritisiert.

Dies führe, so schreibt die IHK Cottbus in einer Mail an die Mitglieder zu einer starken Benachteiligung großer Filialunternehmen. Leicht nachzuvollziehen ist diese Kritik. Nur, wann hören wir die Forderung der IHKn und des DIHK auch bei der Berechnung der Kammerbeiträge vom Betriebsstätten-Ansatz wegzukommen. Hier können wir Unternehmerinnen und Unternehmer die Ohren spitzen, soviel wir wollen. Stattdessen verteidigen die Kammern ihre hier reichlich sprudelnden Beitragseinnahmen verbissen, wie zuletzt Prof. Dr. Ralf Jahn, Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt, im GewerbeArchiv (Ausgabe 2010/10; Seite 394/395)

.