02.09.2011
Umfrage der IHK Stuttgart beendet - und nun? (02. 09. 2011)
Das Gesamtinteresse der Wirtschaft im jeweiligen Kammerbezirk abwägend und ausgleichend zusammentragen, dies gehört zu den gesetzlichen Aufgaben einer IHK. Seitens der Kammerkritiker wird grundsätzlich in Frage gestellt, dass es angesichts der heterogenen Struktur der zwangsverpflichteten Mitglieder so etwas wie ein „Gesamtinteresse“ überhaupt geben kann.
Aber schon ein Blick auf die Methodik der Ermittlung dieses Gesamtinteresses zeigt, dass die Kammern damit schlicht überfordert sind. Die IHK Stuttgart hat sich entschlossen zum Thema „Stuttgart21“ eine repräsentative Umfrage in Auftrag zu geben. Gleich zu Beginn hagelte es Proteste von Unternehmen aus Baden-Württemberg, die das Projekt ablehnen, aber keine Möglichkeiten hatten sich an der Umfrage zu beteiligen.
Als Reaktion darauf initiierte die Initiative „Unternehmer gegen S21“ eine eigene Umfrage, in der der Fragebogen der IHK zugrunde gelegt wurde. Die Ergebnisse beider Umfragen liegen nun vor und könnten unterschiedlicher nicht sein.
Während bei der IHK-Umfrage 85 % der Befragten das Projekt bejahen, kamen die Gegner des Projektes in der Umfrage der Unternehmerinitiative auf einen Wert von 99 %. Welchen Wert haben solche Umfragen also im Hinblick auf die Frage des Gesamtinteresses? Am Ende des Tages stehen sich beide Umfragen unversöhnlich gegenüber und alle lesen, was sie lesen wollen. Warum die eine oder andere Umfrage einen höheren Stellenwert haben soll, wird nicht deutlich. Sicher ist wohl nur, dass die Umfrage der IHK von der Presse eine stärkere Wahrnehmung erhielt, als die der Gegner.Dass es mit den Umfragen um die IHKn so eine Sache ist, zeigen etliche Beispiele aus der Vergangenheit. So führte die Zeitung DIE WELT Anfang 2005 eine repräsentative Umfrage in Hamburg durch. Ergebnis: 68 % der Führungskräfte lehnen den Kammerzwang ab. Eine ähnliche Umfrage gab es bereits Ende der 90iger Jahre durch den ASR e.V. (einen Verband der Tourismuswirtschaft). Auch hier waren die Ergebnisse für die Kammern ähnlich verheerend. Genauso wie die Umfrage auf dem Internetportal „Rechtsboerse.de“. In der noch laufenden Umfrage liegt die Ablehnung des Kammerzwanges bei knapp 90 %. Die Kammern produzieren derweil eigenen Erhebungen, mit denen sie die Zufriedenheit ihrer Mitglieder belegen wollen. Die Ergebnisse sind mal mehr, mal weniger belegt. Aber natürlich sind die Mitglieder aus Sicht der IHKn stets zufrieden. Unterm Strich bleibt die Einsicht, dass wohl auch im Hinblick auf diese Zufriedenheitsumfragen in abgewandelter Form ein Winston Churchill zugeschriebenes Zitat gilt: "Glaube nur der Umfrage, die Du selbst gefälscht hast“. Von einer zuverlässigen Ermittlung des Gesamtinteresses kann jedenfalls keine Rede sein.