Bundesverband für freie Kammern e.V. HWK Leipzig mit Spendierhosen

30.08.2012

HWK Leipzig mit Spendierhosen                                                 (30. 08. 2012)

Es lohnt sich immer mal ins Gesetz zu schauen. Die gesetzlichen Grundlagen der Handwerkskammern finden sich da in der Handwerksordnung (HwO). In welchem Teil dieses Gesetzes die Funktionäre der Handwerkskammer Leipzig geblättert haben, als sie sich die Spendierhosen angezogen haben, bleibt schleierhaft.
„Wir hoffen, dass viele Leipziger kommen und wir viel Geld ausgeben müssen“, so wird der Kammerpräsident Scheler in der Bild-Zeitung zitiert. Es geht um die Sanierung des Völkerschlachtdenkmals und natürlich nicht um das Geld des Kammerpräsidenten. Für alle Leipziger, die mit einem handwerkstypischen Utensil - Schere, Bohrer, Zange, Bäckermütze - ausgestattet sind, und am Tag des Handwerks vor der Oper im Chor singen, will die Kammer einen Euro an den Förderverein des Völkerschlachtdenkmals spenden. Es geht an dieser Stelle gar nicht um die Frage, ob und welcher Zweck eine guter oder schlechter ist. Es kann immer nur um die Frage gehen, ob die finanziellen Eskapaden der Kammern vom Gesetz gedeckt sind, oder nicht. Das darf in diesem Fall getrost bezweifelt werden.
Die Handwerkskammer in Leipzig pflegt ohnehin einen sehr freizügig-kreativen Umgang mit den Zwangsbeiträgen ihrer Mitglieder. Auch den Renntag des Handwerks auf der Pferderennbahn lässt sich die Kammer etwas kosten. Die Zeche zahlen müssen stets die Mitglieder.