Bundesverband für freie Kammern e.V. Klage gegen den bffk wird in Hamburg verhandelt

18.06.2012

Klage gegen den bffk wird in Hamburg verhandelt*                   (18. 06. 2012)

Bemerkenswert ist, was sich am 22.06. in Hamburg abspielen wird. Verhandelt wird dort eine Klage eines Mitglieds der Führung der IHK Stuttgart gegen den bffk. Was war passiert?
Zwei Mal haben nun Staatsanwaltschaften den Führungskräften der IHK Stuttgart ins Stammbuch geschrieben, dass ihr Handeln den Tatbestand der Untreue erfüllen würde. Zunächst traf diese Feststellung die Berliner Staatsanwaltschaft im Frühjahr 2009 im Zusammenhang mit einem Kredit, den der Dachverband der Kammern der DIHK e.V. auch von der IHK Stuttgart erhielt. Und im Zusammenhang mit dem umstrittenen Plakat zugunsten von „Stuttgart21“ an der Fassade des IHK-Gebäudes attestierte auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart der Stuttgarter Führung, der IHK einen Vermögensschaden zugefügt zu haben. In beiden Fällen wurde von einer Strafverfolgung abgesehen, weil es den Verantwortlichen am Vorsatz gefehlt habe.
Der bffk hat, seinem satzungsgemäßen Auftrag entsprechend, über diese Fälle berichtet und dabei natürlich auch Ross und Reiter genannt. Die Verantwortlichen der IHK fühlten sich dadurch in ihren Rechten verletzt und verlangten die Tilgung ihrer Namen aus den veröffentlichten Dokumenten. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kam der bffk dieser Forderung nach. Allein die Funktionsbezeichnung blieb nachvollziehbar. Dies geht einem Mitglied der Führung der IHK Stuttgart immer noch zu weit und er hat den bffk auf Unterlassung verklagt. Statt die Konsequenzen aus seinen Fehlern zu ziehen – man stelle sich vor, in der Politik würde einem entsprechenden Verantwortungsträger gleich zwei Mal Untreue attestiert und nur die Unkenntnis würde eine Strafverfolgung verhindern – anstatt also die Verantwortung zu übernehmen, möchte der Herr die Berichterstattung bzw. Dokumentation dahingehend beeinflussen, dass sein Name und seine Funktionsbezeichnung in dem Zusammenhang nicht genannt bzw. gar keine Rückschlüsse auf seine Person mehr möglich sind. Dabei behauptet er allen Ernstes, er sei keine Person von öffentlichem Interesse. Angesichts des unstillbaren Mitteilungsbedürfnisses, welches die Verantwortlichen der IHK Stuttgart, auch er, als Sprachrohr der lokalen Wirtschaft an den Tag legen, eine durchaus gewagte These. Dies gilt umso mehr, als er als Mitglied der Führung der IHK Stuttgart offizielles Organ dieser Körperschaft öffentlichen Rechts ist. Der Versuch die Recherche und die Dokumentation des bffk über die persönlichen Fehlleistungen gerichtlich zu unterbinden, ist auch eine Methode mit der Verantwortung umzugehen.

 

  • Termin: 22. 06. 2012
  • Uhrzeit: 11:30 Uhr
  • Ort: Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, Gebäude B, 3 Stock, Saal B 335

Link zum umstrittenen Bericht mit entsprechender Dokumentation auf bffk.de

(* dieser Artikel wurde am 29.06.2012 geändert. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt der Entscheidung in der Hauptsache sind wir dem neuerlichen Ansinnen dieses Führungsmitgliedes der IHK Stuttgart zunächst nachgekommen und sprechen daher von ihm in diesem Zusammenhang nur noch als "Mitglied der Führung der IHK Stuttgart")