03.02.2012
Mehr Datenschutz in der IHK-Berlin (03. 02. 2012)
Dass Initiativen des bffk auch konstruktiv in den Kammern wirken können, zeigt sich aktuell beim Thema Datenschutz in der IHK Berlin.
Der bffk hatte im August des letzten Jahres die Datenschutzbeauftragten aller Bundesländer angeschrieben und auf mögliche Missstände beim doch sehr umfangreichen Adresshandel der IHKn hingewiesen.
Dass dieser Adresshandel eine teilweise ärgerliche Konkurrenz für zahlende IHK-Mitglieder darstellt ist die eine Seite der Medaille. Die andere ist, dass nach Ansicht einiger dieser Kollegen es die Kammern hinter der Fassade der öffentlichen Körperschaft mit einigen Datenschutzbestimmungen nicht ganz so genau nehmen. Tatsächlich profitieren die IHKn als Körperschaften öffentlichen Rechts davon, dass einige Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes auf sie nicht anwendbar sind.Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat sich dieser Angelegenheit etwas intensiver angenommen. In einem konstruktiven Gespräch im November konnten Vertreter des bffk die Problematik aus Sicht der betroffenen Unternehmer vertieft darlegen. Am 23. 01. 2012 hat die IHK Berlin nun mitgeteilt, dass aufgrund der Überprüfung der Abläufe durch den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Richtlinien geändert werden. „Künftig wird die Kammer jedes Mitgliedsunternehmen noch ausführlicher über das Recht informieren, der Weitergabe bestimmter Firmendaten an andere Betriebe zu widersprechen.“ heißt es in der Pressemitteilung der Kammer. Es geht doch! Wenn man sich jetzt noch darüber im Klaren wird, dass nicht alles, was erlaubt ist, auch im Interesse der Wirtschaft ist, kommen wir auch beim Thema "IHK als Konkurrenz für zahlende Mitgliedsbetriebe" weiter.