Bundesverband für freie Kammern e.V. Untreue im Handwerk führt nicht zur Strafe

15.04.2012

Untreue im Handwerk führt nicht zur Strafe                              (15. 04. 2012)

Immerhin rund 80.000 Euro hat die Buchhalterin der Kreishandwerkerschaft Ennepe-Ruhr hatte zwischen 2007 und 2010 veruntreut. Dennoch wurde das Verfahren nun gegen eine Geldauflage eingestellt. Denn die Geschäftsführung der Handwerker war so schlecht und die Aufsicht so mangelhaft, dass aufgrund der Fahrlässigkeit kein Anspruch auf volle Rückerstattung der veruntreuten Gelder besteht. So bleibt auch nach dem milden Urteil die Kreishandwerkerschaft auf einem Verlust von rund 40.000 Euro sitzen, den wie immer die Mitglieder und nicht die verantwortlichen Funktionäre zu tragen haben.

Link zum Bericht in der WAZ (Westdeutschen Allgemeinen Zeitung)