Bundesverband für freie Kammern e.V. Oberlandesgericht München stoppt Apothekerkammer

01.02.2013

Oberlandesgericht München stoppt Apothekerkammer              (01. 02. 2013)

Eine sehr deutliche Entscheidung hat das Landesberufungsgericht für Heilberufe beim Oberlandesgericht München getroffen. Die Versuche der bayerischen Landesapothekerkammer, einer approbierten Apothekerin die Ausübung ihres Berufes als Honorarvertretung in Apotheken zu untersagen, sind in jeder Hinsicht gescheitert.
Schon die vom Gericht benannten formalen Fehler in dem von der Apothekerkammer angestrengten Verfahren, welches noch in der ersten Instanz zu Ungunsten der Apothekerin ausgegangen war, sind gravierend. Es ist mehr als erstaunlich, dass weder die Apothekerkammer noch das Berufsgericht der ersten Instanz in der Lage waren, ein formal sauberes Verfahren auf den Weg zu bringen.
Wenn man bedenkt, wie die Kammer sich als Interessenvertretung ihrer Mitglieder präsentiert, der dürfte eigentlich erwarten, dass die Kammer die eigenen Mitglieder vor solch stümperhaften und rechtsfehlerhaften Attacken in Schutz nimmt. Hier aber war die Kammer selber Anstifterin und die bedrängte Apothekerin brauchte den Mut und die Hartnäckigkeit, um nun das Verfahren in der zweiten Instanz erfolgreich zu beenden.
Bemerkenswert ist, dass das Gericht, obwohl das Verfahren schon aus formalen Gründen zugunsten der Kollegin enden musste, dennoch auch zusätzlich noch die Apothekerkammer auch inhaltlich in jeder Hinsicht in der Sache in die Schranken gewiesen hat. Ausführlich wird dargelegt, dass und warum die Apothekerin ihren Beruf als Honorarvertretung in Apotheken genau so ausüben darf bzw. dass ihr dies nicht verwehrt werden kann.

Link zum Urteil des Landesberufungsgericht für Heilberufe beim Oberlandesgericht München