Bundesverband für freie Kammern e.V. Offener Rechtsbruch in der Handelskammer Hamburg?

10.09.2013

Offener Rechtsbruch in der Handelskammer Hamburg?             (10. 09. 2013)

In Hamburg bestimmt ein intensiver Streit um einen möglichen Rückkauf der Stromnetze durch die Stadt im Vorfeld einer Volksabstimmung am 22.09.2013 die politische Szene. In diese Auseinandersetzung hat sich auch die örtliche Handelskammer eingemischt. Dass sich eine Handelskammer zu einem energiepolitischen Thema äußern darf, daran kann nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23. 06. 2010 kein Zweifel mehr bestehen. Gleichzeitig aber hat das Bundesverwaltungsgericht für die Form solcher Einmischung klare Regeln aufgestellt. Diese Regeln werden nach Ansicht vieler Beobachter von der Handelskammer mit Füßen getreten.
So gibt es auch in der Hamburger Wirtschaft Stimmen, die einen Netzrückkauf durch die Stadt gutheißen. Die Handelskammer ignoriert mit ihrer einseitigen Parteinahme in dem Streit die Verpflichtung bei strittigen Themen auch Minderheitenvoten zu Wort kommen zu lassen.
HK Hamburg - SEP13Endgültig scheint die rote Linie überschritten, wenn die Kammer im Vorfeld der Volksabstimmung am Kammergebäude ein Plakat aufhängen lässt. Hier liegt der Vorwurf des offenen Rechtsbruchs auf der Hand. Denn ähnliche Plakate zugunsten des Projekts „Stuttgart 21“ hatten die IHKn in Ulm und Stuttgart aufhängen lassen, was sich  in beiden Fällen als rechtswidrig herausstellte. Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil ausdrücklich festgehalten, dass eine IHK bei den Stellungnahmen „das höchstmögliche Maß an Objektivität und die notwendige Sachlichkeit und Zurückhaltung wahren“ muss. Eine klare Ansage des Gerichtes an die Kammern bestand auch in der Vorgabe, dass „ polemisch überspitzte oder auf emotionalisierte Konfliktaustragung angelegte Aussagen“ ausgeschlossen sind. Wer das Plakat liest, merkt sofort, hier soll mit Emotionen  - u.a. mit der Aussage „nicht mit meiner Zukunft“ -  auf Stimmenfang gegangen werden. Der bffk wird sich wie schon bei bisherigen Konflikten wie Stuttgart21, Atomkraft, Studiengebühren oder beim Netzrückkauf in Hamburg inhaltlich nicht positionieren. Im Gegensatz zu den Kammern respektieren wir, dass es uns inhaltlich/thematisch an einer Legitimation durch die Mitgliederschaft fehlt, die hier sehr unterschiedliche Meinungen vertreten.
Die maßlose Öffentlichkeitsarbeit der Handelskammer Hamburg aber steht aus unserer Sicht sehr zu Recht in der Kritik. Das müssen auch einige Mitglieder des Plenums der Handelskammer gemerkt haben. Denn aus der Versammlung hört man, dass etliche Mitglieder der IHK-Führung die Gefolgschaft bei der Kampagne versagt haben. Die Führung der HK Hamburg gehört aber offensichtlich noch zu der unbelehrbaren Funktionärsriege, die dem Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes keine weitere Beachtung schenkt.

Link zum vollständigen Urteil des Bundesverwaltungsgericht