Bundesverband für freie Kammern e.V. Rechtfertigung für Steuersünder in IHK-Zeitschrift

01.07.2013

Rechtfertigung für Steuersünder in IHK-Zeitschrift                    (01. 07. 2013)

Die Ausgangslage ist klar. Der Präsident des FC Bayern hat Steuern hinterzogen. Er hat Selbstanzeige gestellt. Er hat bereits eine siebenstellige Nachzahlung geleistet. So weit, so schlecht.
Die IHKn sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind Behörden. Behörden in Selbstverwaltung, aber eben Behörden. Ihre diversen Magazine dürfen sie ausschließlich in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben herausgeben. Bemerkenswert ist, was in der Juni-Ausgabe der Behörden-Zeitung der IHKn im Südwesten zu lesen ist. Ausführlich widmet sich dort der Autor -mx- dem Fall Hoeneß und beklagt, dass bei diesem „kein Auge zugedrückt“, „keine Ausnahme gemacht“ wird. Der Autor hält es für notwendig darauf hinzuweisen, dass Hoeneß mehr Steuern gezahlt habe, als drei Viertel derer, die ihn jetzt kritisieren, zusammen genommen. Was heißt das übersetzt? Dass wer viel Steuern bezahlt, auch schon mal was hinterziehen darf? Auge zudrücken? Die IHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist Recht und Gesetz verpflichtet. Zu unseren Rechtsgrundsätzen gehört aber, dass jede/r vor dem Gesetz gleich ist – unabhängig von der Höhe der bislang gezahlten Steuern.Es ist schon mehr als bemerkenswert, dass ein solcher Text, ein solcher Aufruf zur Relativierung von Steuervergehen in einer Publikation einer Behörde erscheint. Dabei geht es gar nicht um den Einzelfall Hoeneß. Ob sich hinter dem Kürzel -mx- wie dem bffk zugetragen wurde, tatsächlich der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee Claudius Marx verbirgt, weiß nur die Redaktion. Dass sich jemand der unter der Überschrift „mit spitzer Feder“ solche Kommentare absondert, hinter einem Kürzel verbirgt, passt allerdings ins Bild über Kammern, die Transparenz immer noch üben. Und über Kammern, die immer noch nicht verstanden haben, wann und wie sie sich zu allgemeinen gesellschaftlichen Themen äußern können und dürfen und wann nicht.