Bundesverband für freie Kammern e.V. Vereine im Würgegriff der IHKn

05.04.2013

Vereine im Würgegriff der IHKn                                                  (05. 04. 2013)

Merkmal für die Zwangsmitgliedschaft in einer IHK ist die Veranlagung zur Gewerbesteuer. Das trifft auch viele (Sport-) Vereine. Nämlich dann, wenn sie durch gastronomische Angebote ihr Vereinsleben quer finanzieren. Solche Vereine betätigen sich nach  kaufmännischen Kriterien i.d.R. nur geringfügig wirtschaftlich.  Der Umgang von Kammern und Politik mit diesen Vereinen ist von vollständiger Willkür geprägt. Bis zur Reform des IHK-Gesetzes im Jahr 2008 waren Vereine privilegiert und wurden vom Beitrag freigestellt. Danach galt – angeblich als Ergebnis einer gesetzgeberischen Panne – diese Vorzugsbehandlung nicht mehr. Im Ergebnis führte dies dazu, dass in Kammerland die unterschiedlichsten Regelungen galten. Einige IHKn scherten sich um die gesetzliche Neuregelung nicht weiter und ließen die kleinen Vereine weiter in Ruhe (Karlsruhe). Andere schufen in ihren Beitragsordnungen extra Klassifizierungen für die Vereine und veranlagten diese entsprechend (Stuttgart). Und wieder andere, wie z.B. die IHK Ulm brauchten rund 4 Jahre um die Änderung zu realisieren, um dann Vereine wie ganz normale Kapitalgesellschaften zu veranlagen und das auch gleich rückwirkend. Der Aufschrei in der Ulmer Region war entsprechend groß. Am Ende ruderte die IHK zurück.
Die Bundesregierung plant nun – im Rahmen eines großen „Gemischtwarengesetzes“ (ab Seite 62 des Dokuments) - die alte Privilegierung der Vereine wieder herzustellen. „Damit dient die nunmehr angestrebte Neufassung der Vorschrift durch dieses Gesetz nur der Klarstellung der ohnehin geltenden Rechtslage“, heißt es in der Begründung. Das dürfte Fragen bei all den kleinen Vereinen aufwerfen, die seit 2008 bundesweit zur Zahlung herangezogen worden sind. Denn wenn die geltende Rechtslage eine Beitragsbelastung dieser Vereine gar nicht vorsah, was ist mit all denen die zur Zahlung herangezogen wurden? Werden die Bescheide jetzt rückwirkend aufgehoben? Werden die zu Unrecht erhobenen Beiträge erstattet?
Noch spannender dürfte aber die Frage sein, warum aber sollen Vereine, die tatsächlich nicht aus wirtschaftlichen Interessen Kleinumsätze tätigen, überhaupt Zwangsmitglieder der Kammern sein? Konsequenterweise wäre hier doch eine gesetzliche Regelung angezeigt, die diese Vereine nicht nur von der Beitragszahlung sondern von der Mitgliedschaft frei stellen. Auch hierfür hat der aktuelle Gesetzentwurf eine Antwort parat. Grammatikalisch richtig, aber völlig sinnentleert heißt es wörtlich: „Die eingetragenen Vereine profitieren als Kammermitglieder von der Nutzung moderner IT durch die Industrie- und Handelskammern (...)“. Mit anderen Worten, es nutzt den Vereinen, dass die IHK moderne IT benutzt??!!

Tatsächlich scheint keine Begründung absurd genug, um eine Zwangsmitgliedschaft, hier die der Vereine, zu rechtfertigen.