11.05.2014
IHK Kiel im Stile einer Bürgerinitiative oder Partei (11. 05. 2014)
In doppelter Hinsicht bemerkenswert ist das maßlose Engagement der IHK Kiel im Vorfeld eines lokalen Bürgerentscheides in Neumünster, über das der Holsteinische Courier berichtet.
Denn einerseits setzt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes den IHKn mit dem Urteil zur „Limburger Erklärung“ ganz klare Grenzen in der Öffentlichkeitsarbeit. Ein Agieren wie eine Partei oder Bürgerinitiative im Vorfeld einer Wahl ist danach für eine IHK ein völliges Tabu.
Dass die IHK Kiel sich dennoch und ganz offensichtlich in Kenntnis der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes darüber hinwegsetzt, ist auch bemerkenswert, weil die IHK gerade erst einen neuen Hauptgeschäftsführer bekommen hat. Nach Wahrnehmung des bffk gibt es unter den jüngeren Hauptgeschäftsführern der deutschen IHKn überwiegend die Einsicht, dass die vehementen Interventionen der Kammern in der Öffentlichkeit insbesondere bei strittigen Themen nach dem Leipziger Urteil der Vergangenheit angehören. Zu diesen Hauptgeschäftsführern scheint der Kieler Jörg Orlemann, der zuvor schon in gleicher Funktion in der IHK Stade tätig war, nicht zu gehören.
Der bffk hat die Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium um rasche Prüfung und Intervention gebeten. Pressemitteilung des bffk vom 11. 05. 2014