27.11.2014
IHK Köln hebt Beitragsbescheid auf – Klage hat Erfolg (27. 11. 2014)
Am Ende ging es schnell. Nachdem der vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Köln doch sehr deutlich keinen Zweifel daran ließ, dass die Klage der Firma ITC Logistic GmbH gegen den Beitragsbescheid der IHK Köln Erfolg haben würde, hat der Vertreter der IHK Köln noch im Gerichtssaal die Aufhebung des IHK-Bescheides verkündet.
Damit hat die ITC Logistic nach dem Erfolg in Koblenz nun schon zum zweiten Mal mit Unterstützung des bffk erfolgreich gegen einen IHK-Bescheid geklagt. Jedes Mal hatten die IHKn im Rahmen der Haushaltsführung in unzulässiger Weise Vermögen gebildet.
Allerdings hat auch das Verwaltungsgericht in Köln erneut unter Beweis gestellt, wie schwer sich Verwaltungsgerichte mit der notwendigen Überprüfung der Haushaltsführung der IHKn tun. Die Ausführungen des Gerichtes zur Bildung des Eigenkapitals und der Rücklagen spiegeln eine erhebliche Unkenntnis der Abläufe in den Kammern wider. Insbesondere die Frage unter welchen Voraussetzungen Gewinne geplant bzw. wie eine IHK mit ungeplanten Gewinnen umgehen darf oder muss, zeigt dass die mangelnde Beachtung des Kostendeckungsprinzips in den IHKn durch die Verwaltungsgerichte bisher überwiegend noch nicht ausreichend berücksichtigt werden.So erfreulich die Rücknahme des Beitragsbescheides für die ITC Logistic GmbH ist, so ärgerlich ist dies für alle anderen Mitglieder der IHK Köln. Denn nach dem heutigen Verlauf der Gerichtsverhandlung ist deutlich, dass allen Beitragszahler des Jahres 2014 von der IHK Köln zu hohe Beiträge abverlangt wurden. Weil deren Beitragsbescheide aber rechtskräftig wurden, gehen sie nun leer aus. Man darf gespannt sein, ob die IHK, die für sich ja eine besonders wirtschaftsfreundliche und effiziente Haltung in Anspruch nimmt, im Sinne einer Beitragsgerechtigkeit nun für das Jahr 2014 rückwirkend eine Beitragssenkung vornimmt. Möglich ist das. Und die IHKn z.B. in München und Kassel haben in der Vergangenheit solche rückwirkende Beitragssenkungen bereits beschlossen.Mit Spannung darf man nun auf die laufenden Verfahren zur Vermögensbildungen der IHKn u.a. in Bremen, München, Bonn, Dresden und Lübeck blicken.