Bundesverband für freie Kammern e.V. OVG Koblenz: IHK hat zu viel Vermögen

14.10.2014

OVG Koblenz: IHK hat zu viel Vermögen                                     (14. 10. 2014)

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat in einem gestern veröffentlichten Urteil die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zur rechtswidrigen Vermögensbildung der IHK Koblenz in wichtigen Teilen bestätigt. In der Pressemitteilung des Gerichtes heisst es, die IHK habe "einen ungeplanten Gewinn aus den Vorjahren von rund 1,7 Millionen Euro (in 2007) bzw. 2,2 Millionen Euro (in 2008) nicht zur Finanzierung ihrer Aufgaben eingesetzt". Damit sei die Beitragsveranlagung des Klägers für diese Jahre rechtswidrig. Mit der Entscheidung des OVG wird aus Sicht des bffk damit die Kritik an den IHKn, in erheblichem Umfang rechtswidrig Vermögen gebildet zu haben, im Wesentlichen bestätigt. Dies ist auch deswegen von Bedeutung, weil ähnlichen Verfahren u.a. in Bremen, Dresden, Schleswig und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anhängig sind.

Link zur Pressemitteilung des bffk

Link zur Pressemitteilung des OVG Koblenz