Bundesverband für freie Kammern e.V. Nach 52 Jahren: Verfassungsbeschwerden werden geprüft

30.03.2014

Nach 52 Jahren: Verfassungsbeschwerden werden geprüft      (30 .03. 2014)

Das IHK-Gesetz stammt aus dem Jahr 1956. Das unmittelbare Aufbegehren aus der Wirtschaft führte dazu, dass sich das Bundesverfassungsgericht schon 1962 erstmals mit einer gegen den Kammerzwang gerichteten Verfassungsbeschwerde auseinandersetzen musste. Damals aber sah das höchste deutsche Gericht keinen Konflikt zwischen der zwangsverordneten Interessenvertretung und dem Grundgesetz. 52 Jahre lang begegnete das Bundesverfassungsgericht allen weiteren Verfassungsbeschwerden mit Nicht-Annahme-Beschlüssen. Der ausführlichste stammt aus dem Jahr 2001. Während normalerweise die  Nicht-Annahme-Beschlüsse, die laut Gesetz nicht begründet werden müssen, mit wenigen Sätzen die Beschwerdeführer abspeisen, hat das Bundesverfassungsgericht diesen Beschluss erstaunliche ausführlich begründet. Aber seit diesem Jahr haben sowohl die regelmäßig weiter angerufenen Verwaltungsgerichte als auch das mehrfach wieder mit dem Thema beschäftigte Bundesverfassungsgericht alle Versuche, den Kammerzwang verfassungsrechtlich infrage zu stellen unter Bezug auf diesen ausführlichen Nicht-Annahme-Beschluss zurückgewiesen.
BVerfG - MAR14Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. 03. 2014, der in der letzten Woche den bffk erreichte, darf daher als historisch bezeichnet werden. Hat doch der 1. Senat unter Prof. Dr. Kirchhof entschieden, aufgrund von zwei erneut vorliegenden Verfassungsbeschwerden (die eine stammt von einem bffk-Mitglied aus Bayern, vertreten von Rechtsanwalt Dominik Storr; die andere von einer Firma von bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus) ein umfangreiches Anhörungsverfahren anzustoßen. Die folgende Institutionen und Organisationen wurden vom Bundesverfassungsgericht jetzt zu Stellungnahmen aufgefordert: Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt, Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, Bundesinnenministerium, alle Länderregierungen, Bayerisches Wirtschaftsministerium, Bayerisches Innenministerium, Hessisches Justizministerium, Hessisches Wirtschaftsministerium, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichtes, Institut für Kammerrecht e.V., Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk), Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., Handelsverband Deutschland e.V., Bundesvereinigung der Deutsche Arbeitgeberverbände e.V. (BDA), Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK), Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV).

Link zur Pressemitteilung des bffk