Bundesverband für freie Kammern e.V. Die verborgenen Schätze der IHKn – z.B. Hannover und Bremen

18.11.2015

Die verborgenen Schätze der IHKn – z.B. Hannover und BremenDie Vermögenslage der Kammern nimmt der bffk seit 2009 mit zunehmender Intensität in den Blick. Erste spannende Einblicke brachte die Aktion Rückstellungsuhr. Seit dem Jahr 2012 sind es die Kammerberichte des bffk (2012, 2013, 2014), die mehr und mehr den Schleier lüften. Und die zunehmende Transparenz fördert dann auch weitere verborgene Schätze ans Tageslicht.Zu solchen verborgenen Schätzen gehören auch die Stillen Reserven insbesondere der IHKn. Soweit solche Stillen Reserven identifizierbar, bewertbar und verwertbar sind, müssen sie gemäß § 3 Abs. 2 IHK-Gesetz als anderweitige Mittel dem Haushalt zugeführt werden, um die Beitragszahler zu entlasten.
Im Zusammenhang mit einer noch anhängigen Klage gegen die Handelskammer Bremen hat der bffk solche möglichen Stillen Reserven identifiziert. Denn die Handelskammer hält zum 31. Dezember 2013 in ihrem Beteiligungsvermögen Anteile an anderen Unternehmen in Höhe von knapp 14 Millionen Euro. Dahinter steht ein erhebliches Immobilien-Vermögen in besten Lagen der Bremer Innenstadt. Es gibt einige Anhaltspunkte, dass der tatsächliche Wert dieser Immobilien den Buchwert der Beteiligung in der Bilanz der Handelskammer übersteigt. Träfe dies zu, so wäre das ein klassischer Fall einer stillen Reserve.
Bilanzauszug Hannover - 2014Der bffk schätzt die stillen Reserven im Vermögen der IHK Hannover zum 31. Dezember 2014 bei einem Anlagevermögen von mehr als 102 Millionen Euro auf rund 9 Millionen Euro. Die IHK musste in diesem Jahr, wie man hört auf Druck der Rechtsaufsicht, ihre Rücklagen bereits um 5 Millionen Euro verringern. Auch in Hannover klagen inzwischen bffk-Mitglieder gegen ihre Beitragsbescheide und begründen dies mit einer rechtswidrigen Vermögensbildung der IHK.

Der bffk hat jetzt offiziell bei der IHK Hannover und der Handelskammer Bremen eine Anfrage im Hinblick auf die Bewertung der stillen Reserven gestellt. Auf die Antworten dürfen wir gespannt sein. Es wird sich dabei zeigen, zu wie viel Transparenz die Kammern in der Lage sind, wenn sie zu einer Antwort nicht verpflichtet sind. Denn in Bremen muss die Handelskammer gemäß dem dortigen Informationsfreiheitsgesetz die Anfrage des bffk beantworten. In Niedersachsen gibt es ein solches Gesetz nicht .