26.09.2015
Grünes Licht für Rechnungshof in Sachsen
Erneut ist der Widerstand einer IHK gegen eine unabhängige Prüfung durch einen Landesrechnungshof ohne Erfolg geblieben. Nach dem Verwaltungsgericht Leipzig hat nun auch das Oberverwaltungsgericht in Sachsen dem Landesrechnungshof freie Fahrt zur Prüfung der IHK Leipzig gegeben. Das Urteil vom Dienstag ist auch deswegen von Bedeutung, weil das Landes-IHK-Gesetz eine solche Prüfung ausdrücklich nicht vorsieht. In den meisten Bundesländern, in denen eine solche gesetzliche Einschränkung nicht galt, konnten die Rechnungshöfe schon prüfen. Diese Prüfungen haben regelmäßig auch Mängel sowohl bei den geprüften Kammern als auch in der Arbeit der Rechtsaufsicht aufgezeigt. Nach dem Urteilsspruch in Sachsen verstößt die Privilegierung der Kammern, aus dem Prüfungsbereich des Rechnungshofes herausgenommen zu werden, gegen höherrangiges Recht und ist daher unwirksam. Es darf schon als bemerkenswert angesehen werden, mit welcher Zähigkeit insbesondere die IHKn für sich Sonderregelungen in Anspruch nehmen und mit hohem Kosteneinsatz diese Privilegien verteidigen. Auch im Falle der IHK Leipzig darf man daher gespannt sein, ob diese jetzt das Urteil akzeptiert.