Bundesverband für freie Kammern e.V. Strafanzeige gegen die Führung der Handelskammer Hamburg

14.08.2015

Strafanzeige gegen die Führung der Handelskammer HamburgIm Auftrag des Vorstandes hat gestern bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus gestern Strafanzeige gegen die Führung der Handelskammer Hamburg gestellt. Grund hierfür waren am Ende einer intensiven Debatte fünf Aspekte:

  1. Die Bezüge des Hauptgeschäftsführers liegen unter Berücksichtigung der Altersvorsorge bei sicher mehr als 600.000,00 € p.a.
  2. Eine Vergütung in dieser Höhe scheint aus Sicht des bffk-Vorstandes den Tatbestand der Untreue zumindest objektiv zu erfüllen. Bereits im Jahr 2011 hat der Oberste Bayerische Rechnungshof deutlich gemacht, dass sich auch die Einkommen der Kammerspitzen am öffentlichen Dienst zu orientieren haben.
  3. Eine Rechtsaufsicht über die Kammer (unter der Verantwortung des ehemaligen Präsidenten der Handelskammer und jetzigen Wirtschaftssenators) findet aus Sicht des bffk de facto nicht statt.
  4. Die Vollversammlung (das Plenum) hätte zwingend an der Entscheidung über die Höhe der Vergütung beteiligt werden müssen (siehe hier die Rechnungshöfe in Bayern und Niedersachsen). Tatsächlich wussten selbst die Plenarmitglieder bis letzte Woche nichts über die Höhe des Chef-Gehaltes.
  5. Der wirtschaftliche Schaden am Vermögen der Zwangsmitglieder der Handelskammer setzt sich so lange fort, wie der Hamburger Kammer-Boss dieses absurd hohe Gehalt bezieht.


Daraus folgt für den bffk, dass eben nicht nur die extreme Höhe des Chef-Gehaltes in Hamburg strafrechtliche Relevanz hat, sondern auch die klandestine Art und Weise, wie ihm dies hinter den Kulissen zugeschoben wurde. Erinnert werden soll hier dabei auch daran, dass sich die Handelskammer vor der letzten Vertragsverlängerung noch schnell ein rechtfertigendes (vor allem auch teures) Privatgutachten einkaufte.
Bei der Entscheidung zur Strafanzeige spielte natürlich auch eine Rolle, ob mit einem solch massiven Schritt, die nun erreichte Transparenz nicht „bestraft“ würde. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Handelskammer – wie sich jetzt herausgestellt hat aus guten bzw. eher schlechten Gründen – so lange gemauert hat und erst unter dem enormen Druck von außen, die Zahlen offen gelegt hat. Und diese noch nicht einmal vollständig. Es fehlen immer noch die genauen Angaben über die Höhe der Aufwendungen für die Altersvorsorge. Daraus folgt die Fragestellung, warum jemand, der sich schamlos die Taschen auf Kosten der Zwangsmitglieder vollstopft, für ein erzwungenes Transparenzschrittchen belohnt werden muss? Vergessen wird hierbei nämlich, dass es sich um den Inhaber eines öffentlichen Amtes handelt, dessen dreiste Selbstbedienung aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.
Straferlass bei Selbstanzeige gibt es nur im Steuerrecht – und selbst dort ist dies umstritten. Von einer Selbstanzeige oder von Schuldbewusstsein kann bei der Kammerführung in Hamburg aber keine Rede sein.

 

Link zur Strafanzeige des bffk

Link zur Pressemitteilung des bffk