20.10.2015
Klagen gegen Kooptation in Hamburg, Kassel und Stuttgart
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Kooptationen schien die Lage klar. So wie die IHKn diese Kooptationen durchgeführt haben, sind sie rechtswidrig. Und tatsächlich haben die Kooptierten in der IHK Berlin umgehend reagiert und auf ihr Stimmrecht verzichtet. In Heilbronn legten die Zugewählten - unter ihnen gar der Präsident - ihre Mandate nieder.
In etlichen anderen IHKn aber klammern sich die Funktionäre an ihre Posten. Die Argumentation hat dabei mit Sitte und Anstand ehrbarer Kaufleute nicht viel zu tun. Vielmehr werden juristische Spitzfindigkeiten wie abgelaufenen Fristen ins Feld geführt. Und dies tun gerade Kammerfunktionäre, die es i.d.R. noch nicht einmal geschafft haben, die formalen Regeln einer ordentlichen Wahlbekanntmachung auch für die Kooptationen einzuhalten.
Im Ergebnis hat dies nun dazu geführt, dass in Hamburg und Kassel und heute auch in Stuttgart weitere Klagen gegen die dort immer noch praktizierten Kooptationen eingereicht wurden. Das wird seine Zeit brauchen und natürlich auch das Geld der Zwangsmitglieder kosten. Denn auch das gehört zur Normalität der Kammern, dass Kammerfunktionäre skrupellos die Mitgliedsbeiträge zur Verteidigung ihrer Pfründe einsetzen.
Nachfolgend dokumentieren wir die heutige Presseerklärung der Kaktus-Initiative Stuttgart zur eingereichten Klage.
"Kaktus-Initiative reicht Klage gegen IHK Region Stuttgart ein Am heutigen Dienstag reicht Jürgen Klaffke, Mitglied der Vollversammlung und der Kaktus-Initiative, Klage gegen die Kooptationen innerhalb der IHK Region Stuttgart beim VerwG Stuttgart ein. Die Kaktus-Initiative, in der sich kritische IHK-Mitglieder versammeln, hat wiederholt versucht, die nach dem Urteil des BVerwG zu Unrecht Kooptierten in der Vollversammlung zum Rücktritt zu bewegen. Das Präsidium und die Kooptierten erkennen allerdings die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht an, was die Kaktus-Initiative bedauert. Daher gibt es für die Initiatoren der Klage keine andere Möglichkeit, als erneut das Gericht anzurufen, um die IHK Region Stuttgart zur Anerkennung der bestehenden Urteile zu zwingen. Dass es auch anders geht, zeigen die Beispiele anderer Kammern: Die Kooptierten in der IHK Heilbronn, darunter sogar der Präsident, hatten die Konsequenzen aus dem Urteil des BVerwG gezogen und sind zurückgetreten. Weiterhin fordern die Mitglieder der Kaktus-Initiative geschlossen die Einberufung einer Sondersitzung der Vollversammlung. Hier sollen die wesentlichen Themen behandelt werden, die aufgrund des Taktierens der Geschäftsleitung und des Präsidiums der IHK in der letzten Versammlung nicht behandelt werden konnten. Mitglieder der Kaktus-Initiative hatten die Sitzung am 24.09. verlassen, da sie mit der Blockadehaltung und der Missachtung der höchstrichterlichen Entscheidung zur Kooptation durch Präsidium und Geschäftsführung der IHK nicht einverstanden waren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung enge Grenzen für Kooptationen gesetzt. Die Stuttgarter Wahlordnung erfüllt diese Kriterien nicht. Aus diesem Grund forderte die Kaktus-Initiative in der Sitzung alle kooptieren Mitglieder auf, sofort zurückzutreten und damit den Richterspruch zu respektieren.Nach der Ablehnung dieser Aufforderung durch das Präsidium, verließ die Mehrheit der Kaktus-Initiative den Raum, was zur Beschlussunfähigkeit führte, da von den 110 gewählten Mitgliedern lediglich rund 65 anwesend waren.
Die IHK-Leitung bezichtigte die Kaktus-Initiative anschließend, wichtige Entscheidungen zu blockieren. Jedoch ist offensichtlich dass es gerade diese Leitung zum wiederholten Male nicht geschafft hatte, eine entsprechenden Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung zur Teilnahme an der Sitzung zu bewegen.
Um wichtige Themen wie die aktuelle Flüchtlingssituation und den Breitbandausbau doch noch behandeln zu können, fordern alle Mitglieder der Kaktus-Initiative geschlossen die Einberufung einer Sondersitzung."