27.10.2015
IHK Bonn/Rhein-Sieg fälscht WahlbekanntmachungenNach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu den umstrittenen Zuwahlen/Kooptationen scheint in etlichen IHKn ein regelrechter Wettberwerb zu herrschen, in welcher IHK hinsichtlich notwendiger Konsequenzen die Wahrung von Sitte und Anstand ehrbarer Kaufleute am nachdrücklichsten mit Füßen getreten wird.
Einen der vorderen Plätze in diesem Wettberwerb hat sich jetzt die IHK Bonn/Rhein-Sieg gesichert. Lautstark hat man sich dort festgelegt, dass man von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht betroffen sei. Zitat aus der Süddeutschen Zeitung vom 11. September 2015 „Ein Rücktritt von Präsident Grießl ist nicht vorgesehen“. Das Urteil entfalte für die Bonner IHK keine Rechtskraft. Und während man also öffentlich so tut, als wäre bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg alles in bester Ordnung, passiert still und heimlich bemerkenswertes. Denn gemäß der Wahlordnung der IHK muss der Wahlleiter jedes Wahlergebnis – also auch die der mittelbaren Wahlen – öffentlich bekannt machen. Wer jetzt auf den Internetseiten der IHK Bonn/Rhein-Sieg nach diesen Bekanntmachungen sucht, stellt erstaunliches fest.Die Öffentlichen Bekanntmachungen der Kooptationen, die am 06. Februar 2012, 11. Juli 2014 und 20. 11. 2014 stattfanden, datieren einheitlich vom 01. Oktober 2015. Mit einer Verspätung von teilweise mehr als drei Jahren werden jetzt urplötzlich solche Bekanntmachungen veröffentlicht. Statt dreier Bekanntmachungen haben die Bonner Kammefürsten das praktischerweise auf einem Blatt zusammengefasst. Die Bekanntmachung einer weiteren Kooptation vom 25. November 2014 datiert dann vom 14. Oktober 2015. Beim nachträglichen Basteln der Bekanntmachungen hat die IHK dabei jetzt wohl den Überblick verloren. Denn für eine weitere Kooptation, die im Bereich „Berichte von der Vollversammlung“ vermerkt wird, gibt es bis heute keine Wahlbekanntmachung. Vorgeschrieben ist für die Durchführung jeder Wahl - also auch der Kooptationen - zudem die Wahl eines Wahlleiters. Der hätte eigentlich auch für die Wahlbekanntmachung zuständig sein sollen. Stattdessen sind diese jetzt vom Hauptgeschäftsführer und Präsidenten unterzeichnet. Ob es solche Wahlleiter überhaupt gegeben hat?
Folgt man also den jetzt veröffentlichten Bekanntmachungen, so hat die Vollversammlung der IHK Bonn/Rhein-Sieg im November 2014 gleich zwei Mal innerhalb von 5 Tagen getagt. Denn laut den druckfrischen Bekanntmachungen fand eine der Kooptationen am 20. November 2014 und die nächste am 25. November 2014 statt. Kann man glauben – muss man aber nicht. Täuschen, tricksen, tarnen abseits der Legalität, so stellt sich die IHK Bonn/Rhein-Sieg dar. Denn auch die unrichtige Verkündung eines Wahlergebnisses ist strafbar.All dies fand und findet statt auf dem Hintergrund, dass die Kammerfürsten in Bonn erklären, dass in ihrer IHK im Zusammenhang mit den umstrittenen Kooptationen alles in Ordnung sei.