06.12.2016
Handelskammer gönnt sich die teuerste Rede Hamburgs
Besonders hohe Honorare für Redner haben bundesweit immer mal wieder Wellen geschlagen. Das Prädikat der "teuersten Rede Hamburgs" darf wohl der Präses der Handelskammer für seinen rhetorischen Ausflug in die Weltpolitik am 31. Dezember 2015 beanspruchen. Dabei hat er selbst gar kein Honorar dafür erhalten.
Der Streit um die allgemeinpolitischen Exkurse des Handeslkammer-Präses hatte erst in der Öffentlichkeit und dann vor Gericht ordentlich Wellen geschlagen. Und da die Gerichts- und Anwaltskosten nicht vom Redner selbst sondern von den Zwangsbeitragszahlern der Handelskammer zu tragen sind, engagierte man dort ungerührt ein paar juristische Edelfedern, die sich bei der Rechnungsstellung offenkundig an den von John Grisham beschriebenen Praktiken us-amerikanischer Großkanzleien orientiert zu haben scheinen.
Diese Rechtsvertreter agierten bereits teuer aber - in der ersten Instanz - erfolglos im Verfahren um das Engagement der Handelskammer beim Thema "Netzrückkauf". Bei einem Streitwert von 5.000,00 Euro verbrannte die Handelskammer dort bisher sagenhafte 63.793,87 Euro an Anwaltshonoraren für die verlorene 1. Instanz und das anlaufende Berufungsverfahren. Dass selbst solche Verschwendung noch zu übertreffen ist, machen die nun auf Anfrage von bffk-Geschäftsführer, Kai Boeddinghaus, veröffentlichten Honorarzahlungen im Zusammenhang mit der Melsheimer-Rede deutlich. Auch hier lag der Streitwert bei 5.000,00 Euro. Auch hier haben die gräflichen Anwälte in der 1. Instanz nichts erreichen können. Die Handelskammer aber hat sich das bisher satte 101.312,66 Euro an Honoraren kosten lassen.
Beim Blick auf den Erfolg/das Ergebnis dieser unglaublichen Honorarzahlungen stellen sich Fragen. Juristisch waren die Anwälte der Handelskammer bisher ausgesprochen erfolglos. Finanziell war das für Anwälte aber ein mehr als nettes Geschäft. Ein Geschäft, das auch weiterhin noch dafür sorgen wird, dass weitere Einnahmen in Höhe von Zehntausenden von Euros sprudeln werden. Denn in beiden Verfahren - Netzrückkauf und Melsheimer-Rede - versucht sich die Handelskammer mit ihren zumindest in der Honorarakquise höchst erfolgreichen Spezialisten an der zweiten Instanz. So gesehen agieren die Anwälte durchaus erfolgreich.
Im Hinblick auf das Prädikat "teuerste Rede" - neben den nun über 100.000,00 Euro Anwaltskosten kamen ja noch die Kosten für die Ausrichtung der Veranstaltung hinzu - dürfte mit dem Berufungsverfahren das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht sein.