15.06.2016
IHK Berlin erstattet 13 Millionen an Mitglieder
Es sollte selbstverständlich sein, was in der IHK Berlin heute beschlossen werden soll. Es ist es aber nicht. Im Dezember 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht ein viel beachtetes Grundsatzurteil zu den rechtswidrig gebildeten IHK-Vermögen gesprochen. Seitdem winden und drehen sich bundesweit die Kammern, um sich den notwendigen Konsequenzen zu entziehen. Denn der Respekt vor der höchstrichterlichen Entscheidung kann nur einen massiven Vermögensabbau zur Folge haben. Der bffk schätzt das Volumen bundesweit auf mindestens 500 Millionen Euro.
Tatsächlich aber versuchen sich die Kammern aus der Affäre zu mogeln. Da gibt es kurzfristig einmalige Beitragssenkungen (IHK Cottbus), die natürlich nichts mit den Vorwürfen oder einem anhängigen Widerspruchsverfahren zu tun haben. In anderen IHK-Bezirken (Arnsberg und Lippe) heben die IHKn Beitragsbescheide auf, nachdem Klagen eingereicht wurden. Gleichzeitig bleiben die Bescheide für alle anderen Mitglieder bestehen. Andernorts wird in anhängigen Verfahren mit allen formalen Tricks versucht, einer sachlichen gerichtlichen Prüfung zu entgehen.
So gesehen wäre der heutige Berliner Beschluss, 13 Millionen Euro direkt an die Mitglieder zu erstatten, tatsächlich ein Meilenstein. Ja, über die Höhe des Betrages kann und wird man mit der IHK Berlin noch streiten müssen. Und sicherlich wäre das auch schneller gegangen. Aber ähnlich wie nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den umstrittenen Zuwahlen zeigt die IHK Berlin hier, dass es einen Grundrespekt vor solchen Urteilen zu geben scheint. Das ist auch deswegen bemerkenswert, weil die IHK Berlin bis vor kurzem unter der Präsidentschaft von Erik Schweitzer stand, der auch Präsident des IHK-Dachverbandes DIHK ist. Die IHK Berlin schafft damit einen Präzendenzfall. Dem werden sich andere Kammern nicht entziehen können.