16.06.2016
Zu viele Millionen - IHK Köln erneut mit Niederlage vor Gericht
Die Frage drängt sich auf. Wie viele Urteile und Gerichtsverfahren braucht es noch, bis auch die IHK Köln akzeptiert, dass die Gesetze auch für sie gelten.
Im Dezember 2014 sah sich die IHK gezwungen noch im Gerichtssaal einen Beitragsbescheid aufzuheben, um einem negativen Urteil zu entgehen. Vom Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes wollten sich die Kölner Kammer-Funktionäre ebenfalls nicht beeindrucken lassen. Nun also heute das Verwaltungsgericht Köln: die beklagten Beitragsbescheide für 2015 wurden aufgehoben. Die IHK Köln hat(te) schlicht zu viel Geld. Das Urteil ist brisant, weil dieser Sachverhalt - eine Kölner IHK mit zu vielen Millionen - sicher auch für alle früheren Beitragsjahre gilt. Die Abrechnung von Altjahren - teilweise bis 2008 zurück - gehört zum Alltag einer IHK. Die IHK Köln steht nun vor einem Dilemma. Erlässt sie nach diesem Urteil Bescheide für die Beitragsjahre 2015 und früher, so sind diese offenkundig angreifbar, weil rechtswidrig. Erlässt die IHK für diese Jahre keine Beitragsbescheide mehr, ergibt sich eine erhebliche Ungleichbehandlung der Kammermitglieder.
Die einzige Lösung besteht darin, endlich die zusammengerafften Millionen an die IHK-Mitglieder auszuschütten und mit der Haushalts- und Finanzplanung einen sauberen Neuanfang zu starten. Dafür aber braucht es wohl mehr Rückgrat und mehr Respekt vor dem Gesetz, als in der IHK Köln zzt. festzustellen ist.
Link zur Pressemeldung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 16. Juni 2016